
„Biokraftstoffe sind nach wie vor der entscheidende Lieferant für CO2-Einsparungen im Straßenverkehr“, sagt Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie. „Im Quotenjahr 2024 haben Biokraftstoffe 11,5 Millionen Tonnen CO2 vermieden und damit etwas weniger als im Jahr davor.“ Das geht aus dem aktuellen Evaluations- und Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hervor. „Das Potenzial von Biokraftstoffen für den Klimaschutz im Verkehr ist im Jahr 2024 nicht ausgenutzt worden. Dies liegt zum einen an den weiter bestehenden Marktverwerfungen infolge unzureichender Zertifizierung und Kontrollen, zum anderen an der zu niedrigen Treibhausgasminderungsquote,“ sagt Baumann „Falsch deklarierte Importe haben heimische Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und Altspeisefett verdrängt.“
Durchschnittliche Treibhausgaseinsparung gegenüber fossilem Kraftstoff erhöhte sich auf 96 Prozent
Biodiesel (FAME) macht mit 55 Prozent den größten Anteil der eingesetzten Biokraftstoffe aus, gut ein Viertel (26 Prozent) war Bioethanol und sieben Prozent HVO (hydrierte Pflanzenöle.) Die durchschnittliche Treibhausgaseinsparung gegenüber fossilem Kraftstoff hat sich auf 96 Prozent (2023: 90 Prozent) erhöht. Grund dafür ist in erster Linie, dass zwei Drittel der Ausgangsstoffe für die Biokraftstoffproduktion als Rest- und Abfallstoffe deklariert waren und damit sechs Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Damit wurden im zweiten Jahr in Folge mehr Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen angerechnet als aus Anbaubiomasse wie Raps oder Weizen. Die als Kraftstoff eingesetzte Biomethanmenge stieg im Jahr 2024 deutlich an, ausgehend von niedrigem Niveau.
„Der weiter enorm hohe Anteil vermeintlich fortschrittlich deklarierter Biokraftstoffe und die hieraus resultierenden Marktverwerfungen zeigen eindrücklich die Notwendigkeit einer Verschärfung von Zertifizierung und Kontrollen“, sagt Elmar Baumann. „Die lang erwartete RED III-Umsetzung ist mit dem Kabinettsbeschluss einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Zusammen mit der Novellierung der Nachhaltigkeitsverordnung muss jetzt gewährleistet werden, dass die gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2026 wirksam werden.“ Hiervon erwartet sich der VDB ein Ende der Benachteiligung der deutschen Biokraftstoffwirtschaft, vom Landwirt bis zum Biokraftstoffproduzenten.
Den Bericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lesen Sie hier.


