
Die laufende Überprüfung der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) solle nach Auffassung des Bundesverbands EnergieMittelstand „Uniti“ genutzt werden, um die Vorgaben praxisnäher, wettbewerblicher und investitionssicherer zu gestalten. Zusätzliche Ausbaupflichten dürften dabei nicht im Mittelpunkt stehen.
Der Verband unterstütze grundsätzlich das Ziel eines leistungsfähigen, interoperablen und nutzerfreundlichen Netzes. Mittelständische Unternehmen investierten bereits an Tankstellen, Autohöfen sowie Logistik- und Handelsstandorten in Ladeinfrastruktur und Wasserstoffbetankungsangebote. Ausbauziele müssten jedoch mit der tatsächlichen Nachfrage, der Netz- und Flächenverfügbarkeit, dem Fahrzeughochlauf und der Refinanzierbarkeit zusammenpassen.
„Dieses Engagement könnte noch größer ausfallen, wenn die bestehende Regulierung nicht nur große Ladeparks und geschlossene Plattformmodelle begünstigen, sondern auch dezentrale, mittelständische Geschäftsmodelle berücksichtigen würde“, so „Uniti“-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
Faire Marktbedingungen und offene Daten
Nach Ansicht von „Uniti“ müsse die AFIR einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ladeinfrastruktur, Daten und Bezahlmöglichkeiten für Ad-hoc-Kunden, Flotten, Tankkartenanbieter und unabhängige Mobilitätsdienstleister gewährleisten. Ladepreise, Verfügbarkeit, Ladeleistung und Bezahloptionen sollten maschinenlesbar und möglichst in Echtzeit bereitgestellt werden.
Bei den Zahlungspflichten fordere der Verband technologieoffene Lösungen. Kartenzahlungen an Schnellladepunkten erhöhten die Nutzerfreundlichkeit. Eine verpflichtende Ausstattung jedes kleineren Ladepunkts mit einem eigenen Hardware-Terminal sei jedoch unverhältnismäßig. Alternativen wie dynamische QR-Codes, NFC oder zentrale Terminals sollten zulässig bleiben.
Ausbau an Standortrealität koppeln
Für schwere Nutzfahrzeuge reiche eine ausschließlich kilometerbasierte Planung laut „Uniti“ nicht aus. Berücksichtigt werden müssten unter anderem Anschlussleistung, Lkw-taugliche Zufahrten, Rangierflächen, Übernachtladen und die Nähe zu Logistikstandorten. Vorgaben für Wasserstofftankstellen sollten zudem an den tatsächlichen Markthochlauf, die Fahrzeugverfügbarkeit, den Korridorbedarf und die Wirtschaftlichkeit gekoppelt werden.


