Vertreter des EU-Parlaments und des EU-Rats haben gestern unter Moderation der EU-Kommission eine Einigung in der Trilogverhandlung über die CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw und Busse erzielt. Die Position des EU-Parlaments, den Klimaschutzbeitrag grüner Kraftstoffe bei den Flottengrenzwerten anzuerkennen, wird darin nicht berücksichtigt. Die EU setzt damit bei schweren Nutzfahrzeugen auf einen All-Electric-Ansatz, der weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist
Neue Lkw und Busse in der Europäischen Union müssen zukünftig im Fahrbetrieb weniger CO2 ausstoßen. So sieht die Einigung im EU-Trilogverfahren zur Flottenregulierung von neuzugelassenen Lkw eine CO2-Reduktion um 45 % bis 2030, um 65 % bis 2035 und um 90 % bis 2040 vor. Für Stadtbusse fallen die Reduktionsziele noch ambitionierter aus, so müssen diese ab dem Jahr 2035 CO2-frei unterwegs sein. Die Reduktionsziele waren vor dem Trilogverfahren zwischen EU-Parlament und EU-Rat unstrittig. Uneinigkeit herrschte vorab dagegen bezüglich der Anrechenbarkeit des Klimaschutzbeitrags erneuerbarer Kraftstoffe auf die Flottenziele, die vom Europäischen Parlament eingefordert worden war. Im Trilogverfahren konnten sich die europäischen Volksvertreter in dieser Frage nicht gegen die EU-Regierungen durchsetzen. Damit setzt die Europäische Union im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge auf einen reinen All-Electric-Ansatz, der ausschließlich batterieelektrisch oder mit Brennstoffzellen angetriebene Nutzfahrzeuge sowie Wasserstoffverbrenner erlaubt. Der CO2-neutrale Betrieb von neuen Lkw oder Bussen mit erneuerbaren Kraftstoffen wie grünstrombasierten E-Fuels oder biogenem HVO-Diesel wird als Erfüllungsoption für die CO2-Reduzierungsziele ausgeschlossen. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Mit der Entscheidung auf EU-Ebene kommt ein weiteres Puzzlestück hinzu, das den industriellen Produktions- und damit Markthochlauf grüner Kraftstoffe verhindern wird. Leidtragende werden das Klima und die Anwender aber nicht zuletzt auch wir alle sein, die als Verbraucher auf einen funktionsfähigen Straßengüterverkehr angewiesen sind. Es ist geradezu fahrlässig, wie schnell und widerstandslos das Europäische Parlament seine Position geräumt hat“. Kühn weiter: „Ohne grüne Kraftstoffe schaffen wir die Energiewende im Verkehr nicht. Das gilt erst recht für den Bereich der schweren Nutzfahrzeuge, die zukünftig nur noch dann Güter transportieren können, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint“.
Evaluierung im Jahr 2027 geplant
Eine Hintertür lässt der Gesetzgeber im Rahmen der für das Jahr 2027 vorgesehenen Evaluierung der Regeln. Dann soll geprüft werden, wie schwere Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen angetrieben werden, noch neu zugelassen werden können. Auch der von vielen Experten angemahnte Ansatz, CO2-Emissionen nicht nur am Auspuff eines Fahrzeugs zu messen („Tailpipe-Ansatz“), sondern diese über dessen gesamten Lebenszyklus zu betrachten, soll dabei ebenso eruiert werden, wie die Anwendung eines Carbon-Correction-Factors, der den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Kraftstoffmix berücksichtigen würde. Elmar Kühn von UNITI: „Diese Maßnahmen sollten alle bereits heute in der Flottenregulierung berücksichtigt werden, um effektiven Klimaschutz durchzusetzen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das im Jahr 2027 überhaupt erst zu prüfen.“