
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) zur Verbändeanhörung vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben der geänderten europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED). Die in dem Entwurf vorgesehenen Maßnahmen greifen allerdings deutlich zu kurz, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichen zu können.
Das Ministerium schlägt in dem Referentenentwurf unter anderem vor, die THG-Quote im Jahr 2030 bei 25 Prozent zu belassen. „Uniti“ war gemeinsam mit weiteren Verbänden dafür eingetreten,[1] die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen ambitionierter auszugestalten und bis zum Ende dieser Dekade auf 40 Prozent zu erhöhen. „Die vorgeschlagenen 25 Prozent sind deutlich zu wenig, um ein positives Signal für Investitionen in den Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe zu geben“, schätzt „Uniti“-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn ein. Bis 2040 soll die THG-Quote bei Kraftstoffen dann auf 53 Prozent steigen. Das Erreichen des Ziels der CO2-Neutralität bis 2045, das eine Einsparung von 100 Prozent aller Treibhausgasemissionen bedeutet, wird damit de facto unerreichbar. Denn auch nach dem Jahr 2045 werden noch vielen Millionen Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Deutschland unterwegs sein, für deren CO2-neutralen Betrieb es erneuerbare Kraftstoffe braucht.
Andere Länder der EU diskutieren ambitionierte Quoten
Weiterhin kritisiert „Uniti“, dass das Bundesumweltministerium für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, d.h. etwa Wasserstoff und grünstrombasierte E-Fuels, eine Mindestquote von real lediglich 0,5 Prozent in 2030 und 12 Prozent in 2040 vorschlägt. Damit orientiert sich das Ministerium an den europäischen Mindestvorgaben und bleibt deutlich hinter den ambitionierten Quoten zurück, die in anderen Ländern der EU diskutiert werden. „Das zeigt: Auch in der neuen Legislaturperiode bremst das Bundesumweltministerium Klimaschutz im Straßenverkehr aus, indem es unterlässt, einen geeigneten regulatorischen Rahmen für eine ambitionierte Kraftstoffwende zu schaffen“, bemängelt Elmar Kühn von „Uniti“.
[1] https://www.uniti.de/fileadmin/user_upload/RED_III-Verb%C3%A4ndeschreiben_20.03.2025.pdf