Uniti – 37. BImSchV wichtiges regulatives Signal für E-Fuels und Wasserstoff im Verkehr

Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf zur Neufassung der 37. BImSchV angenommen, womit kürzlich gefasste EU-Regulierungen in nationales Recht überführt werden sollen. Damit wird ein Gesetzgebungsprozess gestartet, der über die Einführung nationaler Regeln u.a. zur Produktion von E-Fuels und Wasserstoff aber auch über eine angepasste Anrechnung solcher strombasierten Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote entscheiden wird.

Die Bundesregierung möchte die Verwendung von E-Fuels im Straßenverkehr wirtschaftlich konkurrenzfähig machen. Für Investoren im Bereich flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), wie etwa grünstrombasierte E-Fuels, soll deren dreifache Anrechenbarkeit auf die THG-Quote, die in der 37. BImSchV vorgesehen ist, ein solches Signal darstellen. UNITI begrüßt, dass die Bundesregierung so zeitnah europäische Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in deutsches Recht überführen möchte, dämpft gleichzeitig aber damit verbundene zu große Erwartungen.

UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Der Gesetzgeber sollte sich im Klaren darüber sein, dass diese Regeln allein keinen ausreichenden Anreiz darstellen, um Investoren für den Produktionshochlauf von E-Fuels anzuziehen.“ Dafür wären weitere Regelungen erforderlich. So setzt sich UNITI etwa für die Einführung einer ambitionierten Mindestquote für die Verwendung von E-Fuels im gesamten Verkehrsbereich ein. „Das wäre ein geeigneter Anreiz für Unternehmen, im großen Stil in den Aufbau der E-Fuels-Produktion investieren“, so Elmar Kühn von UNITI, der damit einen Ausblick auf die ebenfalls noch anstehende Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes gibt. Dennoch ist es aus Sicht von UNITI als positiv zu bewerten, dass die 37. BImSchV nun zumindest erste Klarheit bezüglich der Produktionsvorgaben für E-Fuels schafft. Nichtsdestotrotz gilt es auch zu berücksichtigen, dass einige Festlegungen auf EU-Ebene etwa bzgl. eines europäischen Zertifizierungssystems derzeit noch ausstehen und der deutsche Gesetzgeber hier möglichen EU-Entscheidungen vorgreift. Der Deutsche Bundestag sollte die Verordnung dennoch zügig annehmen und sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass der administrative Rahmen zur praxistauglichen Nutzung von E-Fuels in Deutschland zeitnah gegeben wird.

EU muss attraktiver Absatzmarkt für Importe von Wasserstoff und dessen Derivaten werden

Generell sieht UNITI die Bundesregierung am Zug, sich auf EU-Ebene bei der Ausgestaltung von Strombezugs- und Nachhaltigkeitskriterien zur Herstellung von Wasserstoff und dessen Derivaten wie E-Fuels für produktionsfreundliche Vorgaben einzusetzen. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Da Deutschland und die EU zum Erreichen der Klimaziele sowie aus Kosten- und Standortgründen auf internationale Power-to-Liquid-Importe angewiesen sind, werden wir auf dem Weltmarkt mit anderen Abnehmern um diese Produkte konkurrieren. Um hierfür gewappnet zu sein, muss die EU zu einem attraktiven Absatzmarkt werden.“ Dazu gehört aus Sicht von UNITI auch ein klares Regelwerk zur Etablierung eines idealerweise globalen Kohlenstoffkreislaufes, das Investoren im Bereich Kraftstoffe langfristige Sicherheiten bietet.

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