TÜV-Verband – Neuerungen im Jahr 2025: Mobilität, Nachhaltigkeit

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Im Jahr 2025 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher im kommenden Jahr ändert.

Führerscheinumtausch – letzte Frist läuft

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die zwischen 1971 und 1998 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Damit endet die Umtauschaktion. Ab dem 19. Januar 2025 dürfte niemand mehr einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen. Es sei denn, er oder sie ist vor 1953 geboren. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Hauptuntersuchung: Gelbe HU-Plakette wird vergeben

Bestehen Fahrzeughalter mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2025 eine gelbe Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2027. Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.

Gasprüfung für Wohnmobile ausgeweitet

Ab dem 19. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Künftig sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig. Bisher galt das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder Mobilheimen. Die Prüfungen erfolgen alle 24 Monate sowie vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Wer gegen die Prüfpflichten verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen.

Gefahrguttransport – jetzt auch mit alternativen Antrieben

Die Antriebswende wird auch bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße berücksichtigt. Ab 1. Januar 2025 sind Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben, Wasserstoffbrennstoffzellen und Verbrennungsmotoren für Wasserstoff auch für den Transport von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten zugelassen (Fahrzeugkategorie FL). Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025.

CO2-Preis steigt

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen.

www.tuev-verband.de

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