THG-Quote – Neue Regelungen und die Stimmen aus der Branche

Grafik: ChatGPT

Die 37. und 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bilden das zentrale Regelwerk für die THG-Quote. Während der „bft“ geplante Gebühren als Belastung für den Mittelstand kritisiert, begrüßt die „MEW“ die langfristige Ausgestaltung der THG-Quote als wichtigen Impuls für Investitionssicherheit.

Zentrales Regelwerk der THG-Quote

Die 37. BImSchV konkretisiert die Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe wie Wasserstoff sowie auch Biokraftstoffe und schließt umweltschädliche Rohstoffe wie Palmöl aus. Sie definiert strenge Nachhaltigkeitskriterien, fördert fortschrittliche Biokraftstoffe über Unterquoten und ermöglicht die Anrechnung von Ladestrom über Zertifikate. Beide Verordnungen sollen den Verkehr klimafreundlicher machen und sind zentrale Instrumente zur Umsetzung der Energiewende im Verkehrssektor.

Die 38. BImSchV regelt die deutsche Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) und verpflichtet Mineralölunternehmen, CO₂-Emissionen im Verkehrssektor schrittweise zu senken – von 9,35 Prozent bis auf 25,1 Prozent im Jahr 2030. Die Erfüllung ist unter anderem über Biokraftstoffe, E-Fuels und Strom für Elektrofahrzeuge möglich, wobei Ladestrom dreifach angerechnet wird. Ladepunktbetreiber können seit 2022 ebenfalls CO₂-Einsparungen melden und vermarkten. Überarbeitungen aus 2023 und 2024 setzten EU-Vorgaben um und stärkten somit fortschrittliche Biokraftstoffe, während fossile Kraftstoffe ausgeschlossen wurden.

Stellungnahme des „bft“

Der „Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler e.V. (bft)“ kritisiert den Entwurf zur Einführung von Gebühren im THG-Quotensystem als unausgewogen und mittelstandsfeindlich. Die geplante pauschale Jahresgebühr von 900 Euro behandele große Mineralölkonzerne und kleine Tankstellen gleich, obwohl letztere deutlich geringere THG-Mengen, Margen und Skaleneffekte haben. Dies belaste konzernunabhängige Betreiber überproportional und wirke regressiv. Auch Ladepunktbetreiber seien betroffen, da Kosten durch reduzierte THG-Prämien weitergereicht würden, was Investitionen in Ladeinfrastruktur hemme. Der „bft“ warnt infolgedessen vor Wettbewerbsverzerrungen zugunsten marktmächtiger Konzerne und einer Gefährdung der Versorgungssicherheit, besonders in ländlichen Regionen. Daher fordert der „bft“ differenzierte Gebührenstaffeln, Bagatellgrenzen für kleine Betreiber und eine Neubewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen.

Stellungnahme des „MEW“

Die „Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. (MEW)“ begrüßt die Weiterentwicklung der THG-Quote bis 2040 als wichtiges Signal für Planungssicherheit und Investitionen in klimafreundliche Kraftstoffe. Besonders wichtig sei die Abschaffung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe rückwirkend ab Januar 2026, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Der „MEW“ fordert einen zügigen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens, da mittelständische Energiehändler auf verlässliche Rahmenbedingungen für ihre langfristigen Vertrags- und Investitionszyklen angewiesen sind.

www.bft.de

www.mew-verband.de

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