Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge für eine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln in den Mitgliedstaaten vorgestellt. Tabakrauchen soll künftig auch an vielen Orten im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie untersagt werden und die Verbote auch den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern umfassen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisiert die erneute Einmischung der EU in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Pläne der Kommission seien eine Abkehr vom eigentlichen Nichtraucherschutz mit der vorrangigen Zielsetzung, eine weitere Ausgrenzung von Rauchern zu erreichen. Zudem sende die undifferenzierte Einbeziehung von schadstoffarmen Alternativprodukten in die Rauchverbote ein fatales Signal, das den Umstieg auf potenziell weniger schädliche E-Zigaretten und Tabakerhitzer behindere.
„Das Warnsignal der Europawahl ist bei der EU-Kommission offenbar wirkungslos verhallt,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen übergriffigen und dirigistischen Plänen Einhalt zu gebieten.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In Deutschland haben sich die bestehenden Regelungen auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Befriedung einer erhitzten gesellschaftlichen Debatte geführt. Für weitergehende Verbote, wie sie die Kommission vorschlägt, fehlt in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. So scheiterte bereits 2023 eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs angeführt wurde, am erforderlichen EU-Quorum von einer Million Unterschriften. Nur 22.000 Bürgerinnen und Bürger sammelten sich innerhalb eines Jahres hinter den radikalen Plänen, die nun dennoch in der Vorlage der EU-Kommission aufgegriffen wurden.
„Was die EU-Kommission vorschlägt, ist ein Paradigmenwechsel: der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum,“ kritisierte Jan Mücke den Entwurf der Brüsseler Behörde. Die EU-Kommission habe nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Eine Gefährdung Umstehender kann ausgeschlossen werden.
Kommission verunsichere Millionen Raucher in der EU
Mit der zusätzlich vorgesehenen Übertragung der Rauchverbote auf den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verunsichere die Kommission zudem viele Millionen Raucher in der EU, die über einen Umstieg auf diese neuartigen Erzeugnisse nachdenken und damit ihre gesundheitlichen Risiken reduzieren könnten. „Die Kommission behandelt vorsätzlich ungleiches gleich. Der Umstieg auf schadstoffarme Alternativen wird nicht durch eine risikobasierte Regulierung unterstützt. Das ist Gesundheitspolitik von vorgestern,“ erklärte Jan Mücke. Die EU-Kommission erteilt damit dem wissenschaftlich anerkannten Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ eine Absage, ohne belastbare Studien für eine Gefährdung Umstehender durch die Emissionen neuartiger Produkte vorlegen zu können. Beim Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verbrennt kein Tabak, gesundheitsgefährdende Verbrennungsstoffe werden vermieden. Die englische Gesundheitsbehörde PHE konnte „keine Gesundheitsrisiken“ durch E-Zigaretten-Dampf für Umstehende identifizieren. Dampfprodukte unterliegen in England nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz, ihre Verwendung in geschlossenen Räumen wird über das Hausrecht geregelt. Die Förderung der E-Zigarette durch die Gesundheitspolitik hat in England zu einem deutlichen Rückgang der Raucherzahlen beigetragen.
Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Ratsempfehlung für rauchfreie Umgebungen“ sieht eine Ausweitung der Rauchverbotszonen auf Orte im Freien vor wie z.B. Außenbereiche der Gastronomie, Haltestellen oder Schwimmbäder. Zudem soll das Rauchverbot auch für den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern gelten. Mit der Vorlage der Kommission werden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten voraussichtlich am 3. Dezember befassen. Eine Beteiligung des Europäischen Parlaments ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Ratsempfehlungen ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.
Auch “Reemtsma” schließt sich an
Auch das Tabakunternehmen “Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH” unterstützt die Kritik des BVTE – Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. an den Plänen der European Commission für weitere und undifferenzierte Rauchverbote in den EU-Mitgliedsstaaten: “Als verantwortungsbewusster Hersteller steht für uns fest: Kinder, Jugendliche und Schwangere sollten niemals rauchen oder andere Nikotinprodukte nutzen. Zudem sollte in unmittelbarer Anwesenheit dieser Menschen unbedingt auf den Konsum dieser Produkte verzichtet werden. Weitere unbegründete Verschärfungen bestehender Rauchverbote im öffentlichen Raum lehnen wir jedoch klar ab! Sie erfordern nicht nur umfassende Ressourcen und flächendeckende Kontrollen. Sie stellen auch eine unverhältnismäßige und nicht zielführende Bevormundung erwachsener Konsumenten dar.
Zudem sprechen auch wir uns entschieden gegen die undifferenzierte Gleichbehandlung verschiedener Tabak- und Nikotinprodukte aus, wie sie in den Kommissionsplänen zum Ausdruck kommt. Ein solcher Regulierungsansatz ist ein echter Bärendienst für alle erwachsenen Raucher:innen, die von herkömmlichen Tabakprodukten auf neuartige, potenziell risikoreduzierte Alternativen wie E-Zigaretten umsteigen möchten.
Um berechtigte Ziele des Gesundheitsschutzes und die individuelle Entscheidungsfreiheit erwachsener Menschen in Einklang zu bringen, braucht es keine Regulierung mit dem Holzhammer. Es bräuchte eine sachgerechte, evidenzbasierte und differenzierte Regulierung in Verbindung mit Aufklärung, gesundem Menschenverstand und gegenseitiger Rücksichtnahme!”