SVG – Infos zu Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

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Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen.

Vermeidung von Strafen und Bußgeldern

Um Strafen und Bußgelder zu vermeiden, hilft es, sich vorab über die neuen Regeln zu informieren. Die SVG bietet hierfür eine Online-Infoveranstaltung „Von 0 auf Maut: Was Einsteiger zur neuen LKW-Maut ab 01.Juli 2024 wissen müssen!“ an. In der Beschreibung heißt es: „Die Mautreform ist beschlossene Sache – Ab dem 1. Juli 2024 werden auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Dieses Online-Seminar ist speziell für Einsteiger konzipiert, die sich erstmalig mit der Maut befassen müssen. Wir führen Sie schrittweise durch alle wichtigen Aspekte und brechen die Komplexität der Mautreform herunter. Dabei geben wir Ihnen praktische Ratschläge und Aktionsschritte an die Hand, damit Sie ab dem 1. Juli mit der Mautabwicklung starten können. Verpassen Sie nicht die Chance, zum Maut-Experten zu werden! Melden Sie sich jetzt an und navigieren Sie sicher durch die neue Herausforderung!“

Referent: Patrick Klug, SVG Hessen

Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (svg.de)
www.svg.de

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