Spritpreise – Verbände warnen vor Risiken bei geplanter Steuersenkung ab 1. Mai

Foto: ChatGPT/tankstelle

Die geplante Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe stößt in der Branche auf Zustimmung – gleichzeitig warnen Verbände vor erheblichen Risiken bei der Umsetzung. Sowohl der Verband „Uniti“ als auch der „Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e. V.“ („bft“) sehen mit Blick auf den geplanten Start zum 1. Mai Handlungsbedarf.

Hintergrund ist das 2. Energiesteuersenkungsgesetz, das eine befristete Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 17 Cent je Liter für zwei Monate vorsieht. Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen angesichts der aktuellen geopolitischen Lage zu entlasten.

Der Verband „Uniti“ geht davon aus, dass die Steuersenkung – wie bereits 2022 – weitgehend bei den Autofahrern ankommen wird. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die tatsächliche Preisentwicklung weiterhin von internationalen Faktoren beeinflusst wird und Preisschwankungen in beide Richtungen möglich bleiben.

Deutlich kritischer äußert sich der „bft“ zur konkreten Ausgestaltung. Hauptgeschäftsführer Daniel Kaddik warnt davor, dass insbesondere mittelständische Tankstellenbetreiber auf bereits versteuerten Altbeständen sitzen bleiben könnten, wenn kein steuerlicher Ausgleich erfolgt. Damit drohten wirtschaftliche Belastungen für den Mittelstand.

Mögliche Engpässe am ersten Maiwochenende

Beide Verbände sehen zudem Risiken für die Versorgungssicherheit rund um den Stichtag. Während „Uniti“ auf eine erwartbar steigende Nachfrage und mögliche Engpässe am ersten Maiwochenende hinweist, betont der „bft“ den Zielkonflikt zwischen notwendiger Bevorratung und wirtschaftlichem Risiko. Tankstellen könnten gezwungen sein, ihre Bestände vor dem Stichtag zu reduzieren, um Verluste zu vermeiden – mit möglichen Folgen für die Kraftstoffversorgung.

Als Lösungsansätze bringen die Verbände unterschiedliche Punkte ein: „Uniti“ plädiert unter anderem für eine temporäre Aussetzung von Lkw-Fahrverboten, um die Logistik zu stabilisieren. Der „bft“ fordert hingegen klare steuerliche Regelungen für Altbestände, etwa durch Erstattungs- oder Nachversteuerungsmodelle.

Einigkeit besteht jedoch in der grundsätzlichen Bewertung: Die steuerliche Entlastung sei in der aktuellen Lage sinnvoll, müsse aber praxisnah umgesetzt werden, um Verwerfungen in Markt, Logistik und Mittelstand zu vermeiden.

www.bft.de
www.uniti.de

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