
Für Tankstellen mit Tabaksortiment stehen Änderungen bei mehreren Warengruppen an. Der Bundestag beschloss am 15. Oktober 2026 neue Tabaksteuersätze für die Jahre 2027 bis 2030; am Folgetag passierte das Gesetz den Bundesrat. Nach der Verkündung am 20. Oktober sorgte allerdings die Regelung zum Inkrafttreten für Klärungsbedarf.
Welche Shopartikel betroffen sind
Bei Zigaretten beträgt der vorgesehene Stücksatz 2027 14,34 Cent zuzüglich 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises. Bis 2030 steigt der Stücksatz auf 18,57 Cent. Die Reform erfasst außerdem Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute für Tabakwaren. Auch Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sind betroffen.
Im parlamentarischen Verfahren wurden zusätzliche Steuereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro für 2027 und insgesamt 11,7 Milliarden Euro bis 2030 genannt. Branchenvertreter warnten vor einer Verlagerung von Käufen auf unversteuerte Ware. Der „AOK-Bundesverband“ befürwortete höhere Tabaksteuern dagegen als Maßnahme zur Senkung des Konsums.
Zoll stellt Anwendung der Steuersätze klar
Nach dem veröffentlichten Wortlaut trat das Änderungsgesetz bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft. Das Bundesfinanzministerium bezeichnet die Datumsregelung als technischen Fehler und hat eine Berichtigung angestoßen. Der Zoll stellt klar, dass bis zum 31. Dezember 2026 die bisherigen Steuersätze weiter angewendet werden sollen. Die neuen Tarife sollen für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute am 1. Januar 2027 gelten, für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak am 1. März 2027.
Für Shopbetreiber bleibt in den nächsten Wochen wichtig, die verbindliche Korrektur und die unterschiedlichen Termine je Warengruppe im Blick zu behalten.
Außerdem stehen bereits die nächsten Regulierungen auf EU-Ebene an: Mehr zur geplanten Überarbeitung der Tabakprodukt- und Tabakwerberichtlinie erfahren Sie hier.
Text: Tabea Schmelz


