Shop & Convenience – Die Rückkehr des Kautabaks

Foto: „ChatGPT“

Mit der Marke „skruf“ hat „Reemtsma“ ein neues Kapitel in der langen Geschichte des Kautabaks aufgeschlagen, der legal verkauft werden darf. Orale Produkte wie tabakfreie Nikotinbeutel und Snus gelten dagegen weiterhin als nicht verkehrsfähig.

Dieser Beitrag „Voll im Trend – Die Rückkehr des Kautabaks“ ist in der März-Ausgabe des „tankstelle“-Magazins am 16. Februar 2026 erschienen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieser alte Rechtsgrundsatz hat schon manchen Bürger in die Bredouille gebracht. Dazu gehört auch Friedrich Haag. Im vergangenen Sommer verdonnerte das Amtsgericht den Stuttgarter Tankstellenunternehmer zur Zahlung einer sechsstelligen Summe. Grund: Der Betreiber hatte an seinen beiden Stationen tabakfreie Nikotinbeutel verkauft. Doch das ist nicht erlaubt. Denn im Gegensatz zu einigen anderen Staaten werden Nikotinbeutel in Deutschland als Lebensmittel eingestuft und unterliegen einem Verkaufsverbot. „Das war mir nicht bekannt“, beteuert Haag im Gespräch mit unserer Redaktion. Auch vor dem Amtsgericht hatte er dies betont. Ein Vorsatz wurde ihm allerdings auch nicht unterstellt. Dennoch verhängte das Gericht eine Geldstrafe. Außerdem muss Haag die entsprechenden Verkaufserlöse zurückzahlen. Die Gesamtsumme dürfte sich auf rund 200.000 Euro belaufen.

Auch Lutschtabak Snus darf nicht verkauft werden. Im Unterschied zu tabakfreien Nikotinbeuteln gilt dies sogar für die gesamte Europäische Union – abgesehen von Schweden. Für das Land, das seit 1994 in der EU ist, wurde eine Ausnahmeregelung getroffen. Weil Snus dort eine fast so lange Tradition hat wie das Mittsommerfest.

Die Rechtslage ist kompliziert
Innovative Kautabak-Alternativen mit Koffein konnten die Messebesucher am „Denssi“-Stand auf der „InterTabac“ im
September ausprobieren – moderne Energie-Pouches ohne Zucker.
Foto: „InterTabac“ / Messe Dortmund

Mit dem Verkauf von Kautabak hätte Shop-Betreiber Haag dagegen keine Probleme bekommen. Dieses Produkt fällt nach Auffassung deutscher Gerichte nicht in die Kategorie „Tabak zum oralen Gebrauch“, da die Chew Bags leicht angekaut statt gelutscht werden. Dieser kleine, aber feine Unterschied dürfte für die meisten Nicht-Juristen nur schwer nachvollziehbar sein, macht aber deutlich, wie kompliziert die Rechtslage ist. Damit tun sich neben Händlern und Verbrauchern offenbar sogar staatliche Stellen schwer. Wie zum Beispiel das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. In einer Pressemitteilung vom November hatte die Behörde quasi allen Produkten, die in Dosen mit vorportionierten Beuteln verkauft werden, pauschal die Verkehrsfähigkeit abgesprochen – egal ob sie Tabak enthalten oder nicht. „Das“, kritisiert Peter Fobe, Pressesprecher bei „Reemtsma“, „sorgt für unnötige Verunsicherungen und kann zu Verwechslungen führen.“ Schon 2019 war es zu Irritationen gekommen. Kurz nachdem „Reemtsma“ als einer der ersten großen Hersteller im modernen Kautabak-Segment seine Marke „skruf“ in Deutschland eingeführt hatte, musste das Unternehmen einen Rückzieher machen. Denn das Bezirksamt Hamburg-Altona stufte die Beutel als orales Tabakprodukt ein. Und damit als nicht verkehrsfähig. Dagegen klagte „Reemtsma“. Mit Erfolg. 2023 hob das Verwaltungsgericht Hamburg das Verkaufsverbot für „skruf“ endgültig auf.

Freigabe wurde sehnlich erwartet
Der Tabakkonzern „Philip Morris International“ hat das Unternehmen „Swedish Match“ übernommen. Pro 1.000 verkaufte Einheiten soll PMI mit „Zyn“ sechsmal so viel wie mit herkömmlichen Zigaretten verdienen.
Foto: „tankstelle“

Kautabak-Fans in Deutschland scheinen auf die Freigabe der Chew Bags regelrecht gewartet zu haben. Das bestätigt Dior Decupper. „Mittlerweile sehen wir in dieser Kategorie eine relevante Nachfrage der Konsumenten“, sagt die Vorstandssprecherin und Managerin Cluster DACH bei „Reemtsma“. Das liegt auch daran, dass sich das Produkt deutlich verändert hat, seit es Christoph Kolumbus im 16. Jahrhundert aus Amerika mitbrachte. Vor allem europäische Seeleute kauten damals auf Tabakstücken herum, die wie getrocknete Pflaumen aussahen.

Um ihren Hunger zu unterdrücken, aber auch, weil Feuer und Rauchen auf Schiffen verboten war. Nach dem Kauen und Aussaugen des Nikotins wurde das braune Zeug ausgespuckt. Bekannt sind solche Szenen auch aus alten Western. Der populäre Cowboy-Darsteller John Wayne griff auch abseits der Leinwand oft zu Kautabak, nachdem der Kettenraucher an Lungenkrebs erkrankte. Besonders appetitlich war diese Ur-Form des Tabak-Konsums allerdings nicht.

Das ist heute grundlegend anders. Mit dem Comeback der Marke „skruf“ hat Reemtsma ein komplett neues Kapitel in der Geschichte des Kautabaks aufgeschlagen. Seitdem gilt die rauchfreie Alternative als hygienisches und sauberes Produkt, das inzwischen Lifestyle-Charakter genießt. Zumal es Tabak-Konsumenten jederzeit überall und jederzeit diskret genießen können. Ohne auf Rauch-Verbote zu achten. Ein Beispiel dafür sind die neuen „Ice White Chew Bags“, mit denen „Reemtsma“ sein Portfolio im Juni 2025 erweitert hat. Angeboten wird der Trend Artikel mit Minz-Aroma und heller Tabakmischung in drei Stärken: „#2/Medium“, „#3/Strong“ und „#4/Xtra“ mit sieben, zwölf sowie 13 mg/g Nikotin. Erhältlich sind die neuen Produkte in Dosen mit jeweils 20 weißen Beuteln im Slim-Format. Mit „Ice White“ umfasst das Kautabak-Sortiment von „Reemtsma“, das auch zwei dunklere Mischungen enthält, jetzt fünf Varianten.

Eine rauchfreie Zukunft

„Mit ,skruf‘“, betont Managerin Decupper, „gehen wir einen weiteren verantwortungsvollen Schritt in Richtung eines modernen, rauchfreien und damit potenziell deutlich weniger gesundheitsschädlichen Nikotinkonsums.“ Weil Kautabak weder verbrannt oder erhitzt noch inhaliert wird. Wichtig ist „Reemtsma“ auch der Hinweis, dass „‚skruf‘ speziell für den deutschen Markt entwickelt wurde und höchsten Produkt- und Sicherheits-Standards entspricht.“

Eine Alternative zu „skruf“ ist „Vika“. Dieser Kautabak wird vom Hamburger Unternehmen „Next Tröber Europe“ in Schweden für den deutschen Markt produziert. Seit dem Launch im September 2025 sind drei Sorten des Produkts erhältlich: die Minz-Varianten „Frozen Ice“ und „Ice Cool“ in zwei unterschiedlichen Nikotinstärken sowie „Mojito“, eine Kombination von sommerlicher Frische und kräftigem Tabakgeschmack. Dabei soll es nicht bleiben. „Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir in den kommenden Monaten weitere ‚Vika‘-Varianten auf den Markt bringen“, erzählt Geschäftsführer René Labahn. „Damit bieten wir Konsumenten eine noch größere Auswahl an diskreten und rauchfreien Premium-Produkten von hoher Qualität, verbunden mit der Möglichkeit, von der Zigarette auf eine weniger gesundheitsschädliche Alternative umzusteigen.“

Unterstützung am Point of Sale

Dabei spielen Tankstellen eine zentrale Rolle. „Wir betrachten den Convenience-Bereich, der sich durch hohe Kundenfrequenz, Impulskäufe und starke Sichtbarkeit der Produkte auszeichnet, als strategischen Kernkanal.“

Deshalb unterstütze das Unternehmen, das bereits auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Raucherbedarfshandel zurückblickt, die Tankstellen-Shops mit speziellen Aufstellern für die Kassenzone. „Sie überzeugen durch Qualität, integrierten Diebstahlschutz und bieten Platz für bis zu 40 Dosen. So können Betreiber alle Varianten optimal präsentieren.“

Wichtig sei es aber nicht nur, über die eigenen Produkte zu informieren. „Parallel dazu wollen wir die immer noch bestehenden Unsicherheiten vieler Händler beseitigen. Das tun wir, indem wir sie aufklären, wie sich der in Deutschland erlaubte Kautabak von verbotenen Produkten wie klassischem Snus und tabakfreien Nikotinbeuteln unterscheidet.“ Damit es anderen Shop-Betreibern nicht geht wie unserem Tankstellunternehmer aus Stuttgart.

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Interview mit Peter Fobe, Pressesprecher, „Reemtsma“

Foto: Alex Bunge / „Reemtsma“

Herr Fobe, wie beurteilen Sie das Vorgehen von Behörden gegen tabakfreie Nikotinbeutel, die in Deutschland eben so verboten sind wie das orale Produkt Snus?

Peter Fobe: Als verantwortungsvoller, im deutschen Markt agierender Hersteller betrachten auch wir den illegalen Handel mit Tabak- und Nikotinprodukten mit Sorge. Daher begrüßen wir grundsätzlich jedes Engagement für mehr Verbraucher- und Jugendschutz und zur Eindämmung des Schwarzmarkts. Im schnell wachsenden Segment vorportionierter und nikotinhaltiger Beutel mit oder ohne Tabak muss man aber sorgfältig zwischen verbotenen Produkten und legalem Kautabak wie unserer Marke „skruf“ unterscheiden. Die in Deutschland erhältlichen „skruf“-Produkte entsprechen den Vorgaben des deutschen Tabakerzeugnisgesetzes, wurden speziell für Deutschland konzipiert und sind so auch nur hierzulande erhältlich. Leider wird diese Unterscheidung nicht immer gemacht.

Erklären Sie bitte möglichst einfach den Unterschied zwischen dem Kautabak „skruf“ und Snus?

Peter Fobe: Wie ein Produkt eingestuft wird, hängt von der tatsächlichen Anwendung und seinen Eigenschaften ab. Der Hauptunterschied ist, dass die Wirkstoffe unseres Kautabaks „skruf“ maßgeblich erst durch Ankauen der Chew Bags freigesetzt werden. Der in Deutschland verbotene skandinavische Snus wird hingegen gar nicht gekaut, sondern gelutscht oder im Mund gehalten.

Woran erkennen Tankstellen-Betreiber legale Produkte?

Peter Fobe: Sie müssen Tabak enthalten und sollten als Kautabak gekennzeichnet sein. Außerdem sollte die Verpackung einen Track-and-Trace-Code zur Rückverfolgbarkeit und ein Sicherheitsmerkmal haben. Shop-Betreiber sollten auch auf den vorgeschriebenen deutschen Warnhinweis achten und nur bei bekannten Herstellern und Großhändlern kaufen, die sichere und legale Produkte anbieten.

Welche Chancen bietet „skruf“ dem Handel und wie können diese genutzt werden?

Peter Fobe: Wir sehen in dieser Kategorie wirtschaftliches Potenzial. Entscheidend für die Einführung und Etablierung von „skruf“ sind zwei Faktoren: prominente Platzierung und gute Sichtbarkeit am Point of Sale. Zudem sollten sich Händler mit dem Produkt vertraut machen, um erwachsene Konsumenten bestmöglich beraten zu können.

Text: Gerhard Hörner

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