Nach dem Bundeskabinett hat auch der Bundestag der Novelle zur Änderung des Verpackungsgesetzes von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zugestimmt. Demnach sind ab 2023 Restaurants, Cafés und Bistros verpflichtet, ihrer Kundschaft das Getränk-to-go oder das Take-away-Gericht in einem wiederverwendbaren Mehrwegbehältnis als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Eine Ausnahme gilt dabei für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitenden. Das Ziel von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist es, Mehrweg zum neuen Standard zu machen. Das Mehrwegsystem von reCup/reBowl kooperiert mit über 7.500 Cafes, Restaurants, Betriebsgastronomien, Tankstellen, Kiosken und Imbissen deutschlandweit und zeigt, dass eine einfache und kostengünstige Mehrwegalternative flächendeckend funktioniert. “Wir wissen, dass die Gastronomie gerade an allen Stellen zu kämpfen hat. Unsere Aufgabe ist es nun zu zeigen, dass eine Mehrwegalternative nicht nur jede Menge Müll vermeidet, sondern die Gastronomen mit unserem Pfandsystem auch aktiv Kosten einsparen können.” so Fabian Eckert, Geschäftsführer der reCup GmbH. Die Mehrwegbehälter werden bei reCup gegen Pfand geliehen. Hier entstehen, anders als bei Einwegverpackungen, für den Gastronomiebetrieb keine weiteren Kosten. Im Bereich der Tankstellen sind Shell und Aral bereits Partner.