
Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die von der Tank & Rast GmbH für die kommenden fünf Jahre geplante Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Autobahntankstellen („Vergabemodell 2023“).
Die konkreten Modalitäten der Vergabe der Vertriebsrechte müssen vom Bundeskartellamt nicht förmlich genehmigt werden. Die Ausgestaltung des Vergabemodells unterliegt vielmehr der kartellrechtlichen Selbsteinschätzung durch die Tank & Rast GmbH. Aufgrund der Bedeutung der Vergabe für die Branche hat das Bundeskartellamt jedoch – wie bereits für vorangegangene Vergabezeiträume – die Vergabemodalitäten und die maßgeblichen kartellrechtlichen Rahmenbedingungen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen im Rahmen einer Konsultation erörtert. Aufgrund der im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen hat Tank & Rast weitere Modifikationen des vorgesehenen Vergabemodells vorgenommen. Unter anderem wird nun sichergestellt, dass die Höhe der Entgelte für die nach der Quote vergebenen Vetriebsrechte das im Rahmen der Auktion ermittelte durchschnittliche Entgelt nicht überschreiten werden. Zudem werden erstmals E-Fuels in die Vergabe einbezogen.