M3E – Aktualisiertes Whitepaper zur beschlossenen GEIG-Novelle

Foto: M3E GmbH / KI-generiert

Mit der beschlossenen Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ändern sich die Anforderungen an Ladeinfrastruktur bei Gebäuden. Das Beratungsunternehmen „M3E“ hat deshalb sein Whitepaper zur GEIG-Novelle vollständig überarbeitet. Der Leitfaden soll Unternehmen, Immobilienverantwortlichen und Projektentwicklern einen Überblick über die neue Rechtslage, Fristen und Erfüllungsvarianten geben.

Die Novelle wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen und am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werde die novellierte EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführt, so „M3E“. Künftig griffen die Vorgaben bei neuen Wohngebäuden ab mehr als drei Stellplätzen, bei Nichtwohngebäuden ab mehr als fünf Stellplätzen. Zudem werde die Vorverkabelung für mindestens die Hälfte der Stellplätze verpflichtend. Für bestehende Nichtwohngebäude sei der 1. Januar 2027 ein maßgeblicher Stichtag.

Neue Option über Ladeleistung

Für öffentlich zugängliche Stellplätze von Nichtwohngebäuden sehe das Gesetz eine Flexibilisierungsoption vor. Die Pflichten könnten alternativ über die insgesamt bereitgestellte Ladeleistung erfüllt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten damit weniger, dafür leistungsstärkere Ladepunkte ausreichen. Welche Bedingungen gelten, erläutert „M3E“ im Whitepaper anhand eines Praxisbeispiels.

„Die Schwellenwerte sinken, die Vorverkabelung wird zur Pflicht, und für den Bestand steht mit dem 1. Januar 2027 ein konkretes Datum“, sagt Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer der „M3E“ GmbH.

Förderung und Sanktionen

Neben den rechtlichen Anforderungen behandelt der Leitfaden Investitions- und Förderfragen. Nach Einschätzung von „M3E“ könnten sich die Gesamtinvestitionen durch geeignete Maßnahmen um 20 bis 40 Prozent reduzieren. Genannt würden unter anderem die Kombination mit Sanierungs- oder Photovoltaikprojekten und unterschiedliche Betriebsmodelle. Zudem bündele das Whitepaper Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Wer die Vorgaben nicht einhalte, riskiere laut „M3E“ Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Das aktualisierte Whitepaper „Die GEIG-Novelle 2026: Neue Pflichten für Ladeinfrastruktur an Gebäuden“ stehe kostenfrei zur Verfügung.

www.m3e.group

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