ecogreen – Energetische Sanierung an Investitionszyklen ausrichten

Foto: ecogreen GmbH & Co. KG

Energetische Maßnahmen an Tankstellen, Waschparks und Convenience-Standorten müssen nicht zwingend als Komplettsanierung geplant werden. Laut „ecogreen“ kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, Effizienzmaßnahmen mit ohnehin anstehenden Investitionen wie dem Austausch von Klima-, Lüftungs- oder Beleuchtungstechnik zu verbinden.

Stehen in Bestandsgebäuden Modernisierungen an, sollten Betreiber energetische Anforderungen frühzeitig in die Planung einbeziehen. Das gilt etwa für Mieterausbauten, neue Beleuchtung, den Ersatz veralteter Lüftungs- und Klimaanlagen oder die Modernisierung der Gebäudeautomation. So könne aus einer ohnehin notwendigen Investition ein Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz werden.

„Die Frage sollte nicht immer lauten: Wann können wir das gesamte Gebäude sanieren? Häufig ist es sinnvoller, zunächst auf die Investitionen zu schauen, die ohnehin anstehen, und diese energetisch optimal zu nutzen“, erklärt Marcel Riethmüller, Geschäftsführer der „ecogreen GmbH & Co. KG“.

Technikanlagen im Gesamtbetrieb bewerten

Bei der technischen Gebäudeausrüstung sollten Betreiber nicht allein den Ersatz einer alten Anlage betrachten. Relevant seien auch Energieverbrauch, Regelbarkeit, Betriebsweise sowie das Zusammenspiel mit weiterer Gebäudetechnik. Im Rahmen der „BEG EM“ könnten bei Nichtwohngebäuden bestimmte Effizienzmaßnahmen an der Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen gefördert werden. Für Effizienzmaßnahmen gelte grundsätzlich ein Fördersatz von 15 Prozent; unter bestimmten Voraussetzungen könne ein zusätzlicher Bonus hinzukommen.

„Eine neue Anlage ist nicht automatisch eine energetisch gute Lösung“, weiß Riethmüller. „Entscheidend ist, was sie im konkreten Gebäude leisten soll und wie sie mit der übrigen Technik zusammenspielt.“

Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung seien die Mehrkosten einer effizienteren Variante, erwartete Energieeinsparungen, mögliche Fördermittel, Wartungsaufwand, Nutzungsdauer und betriebliche Anforderungen gegenüberzustellen. Höhere Anfangsinvestitionen könnten sich dadurch wirtschaftlich darstellen.

Fördercheck vor der Auftragsvergabe

Auch Teilflächen oder einzelne technische Anlagen können einen Einstieg in die schrittweise Modernisierung ermöglichen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Maßnahme technisch und wirtschaftlich eigenständig begründbar ist.

„Förderfähigkeit entsteht nicht allein dadurch, dass ein größeres Vorhaben formal in mehrere Teilprojekte aufgeteilt wird. Die jeweilige Maßnahme muss eigenständig begründbar und entsprechend den Förderbedingungen geplant sein“, betont der Förderexperte.

Entscheidend sei zudem der Zeitpunkt: Fördermöglichkeiten sollten vor konkreten Investitionsentscheidungen und förderrelevanten Aufträgen geprüft werden.

„Der Fördercheck sollte Teil der Investitionsplanung sein und nicht deren nachträgliche Ergänzung“, mahnt der „ecogreen“-Geschäftsführer. „Je früher die Förderfähigkeit bekannt ist, desto besser lässt sich die technische Lösung darauf abstimmen.“

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