E-Mobilität – Kommentar zu Ladeinfrastruktur und Energiespeichern von Albina Iljasov, Co-CEO bei „XCharge“

Albina Iljasov, Co-Ceo von XCharge
Foto: XCharge

Albina Iljasov ist Co-CEO des Schnelllade- und Energiespeicheranbieters „XCharge„. Im folgenden Kommentar erläutert sie, welche Chancen sie in der MiSpeL-Festlegung für Speicher und Ladeinfrastruktur sieht.

Mit der Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) setzt die Bundesnetzagentur einen zentralen Meilenstein mit tiefgreifenden Auswirkungen auf das Energiesystem: Stromspeicher und Ladepunkte werden künftig nicht mehr als reine Verbraucher, sondern als flexible Energie-Assets anerkannt. So schafft MiSpeL den regulatorischen Rahmen, um Batteriespeicher wirtschaftlich vielseitiger zu nutzen. Betreiber können erneuerbaren Strom und Netzstrom flexibel im selben Speicher einsetzen, ohne automatisch Förderansprüche zu verlieren. Zudem profitieren sie von verbesserten Bedingungen bei der Netzrückspeisung.

Bislang bildete das strikte Ausschließlichkeitsprinzip (§ 19 Absatz 3a EEG) eine erhebliche Hürde: EEG-Fördergelder für zwischengespeicherten Strom wurden nur gezahlt, wenn der Speicher ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen geladen wurde. Bei regulärem Netzstrombezug entfiel der Anspruch vollständig, was die Kombination unterschiedlicher Speicheranwendungen wirtschaftlich unattraktiv machte.

Mit MiSpeL führen die neu geschaffene Abgrenzungsoption, die auf viertelstündlicher Verrechnung basiert, und die Pauschaloption für PV-Anlagen bis 30 kWp pragmatische Lösungen ein. Damit lassen sich unterschiedliche Strommengen rechnerisch klar abgrenzen, wenn Solar- und Netzstrom im selben Speicher zusammenfließen. Der entscheidende Vorteil: Der Anteil an erneuerbarem Strom bleibt somit auch nach der Zwischenspeicherung förderfähig.

Dabei gelten zwei wichtige Bedingungen: Die Förderung betrifft nicht pauschal die gesamte eingespeiste Strommenge, sondern exakt den ermittelten förderfähigen Anteil. Zudem erfolgt sie im Rahmen der neuen Optionen ausdrücklich als Prämie bei der Direktvermarktung. Eine automatische, pauschale Einspeisevergütung ist demgegenüber ausgeschlossen.

Neue Umlageprivilegien: Entlastung bei Netzrückspeisung

Neben der Förderung optimiert MiSpeL auch die Abgabenstruktur. Bislang führte die Zwischenspeicherung von Netzstrom und dessen spätere Rückspeisung zu hohen Umlage- und Abgabenbelastungen. MiSpeL erlaubt es, zuvor bezogenen und wieder ins Netz eingespeisten Strom bei der Berechnung der Umlagepflicht zu berücksichtigen. Entsprechende Strommengen werden von Umlagen entlastet, was die Wirtschaftlichkeit von Speichern spürbar erhöht. Betreiber können somit günstige Strompreise in Zeiten der Erzeugung nutzen und gespeicherte Energie in Hochpreisphasen vermarkten.

Ladeprozesse flexibel an aktuelle Bedingungen anpassen

Durch MiSpeL entfalten smarte Ladesysteme mit integriertem Batteriespeicher enorme betriebswirtschaftliche Potenziale. Schon heute bieten batteriegepufferte Schnellladesysteme eine hohe Performance, selbst wenn die lokale Netzanschlussleistung begrenzt ist. Die neue Regelung vereinfacht die Kombination verschiedener Anwendungsfälle erheblich: Während der Speicher tagsüber überschüssigen PV-Strom aus der eigenen Solaranlage aufnimmt, unterstützt er nachmittags das Schnellladen von Elektrofahrzeugen ohne Netzüberlastung. Darüber hinaus lädt er Strom zu günstigen Konditionen aus dem öffentlichen Netz nach. Bei hohen Marktpreisen wird dagegen gespeicherte Energie gewinnbringend ins Netz zurückgespeist.

V2G: Elektrofahrzeuge als mobile Schwarmspeicher

Die Flexibilisierung endet nicht bei stationären Batterien. Als zentraler Baustein der Transformation gilt das bidirektionale Laden (Vehicle-to-Grid, V2G), bei dem Elektrofahrzeuge Energie ins Netz zurückspeisen können. MiSpeL stellt Ladepunkte regulatorisch Stromspeichern gleich und schafft damit die abrechnungstechnische Grundlage für mobile Fahrzeugbatterien. So werden E-Autofahrer von reinen Konsumenten zu aktiven Marktteilnehmern. Durch die Bereitstellung von Fahrzeugbatterien als dezentrale Schwarmspeicher glätten sie Lastspitzen und erzielen finanzielle Anreize zur Senkung ihrer Ladekosten.

Fazit

MiSpeL verbessert die Voraussetzungen für vielfältige Speicheranwendungen mit und ohne Photovoltaik grundlegend. Die Festlegung durch die Bundesnetzagentur sendet ein starkes Signal an die gesamte Branche. Nun kommt es darauf an, den geschaffenen regulatorischen Rahmen zügig in marktfähige Praxislösungen umzusetzen.

www.xcharge.com

Nach oben scrollen