In einer finalen Trilog-Entscheidung haben sich die europäischen Gesetzgeber zu einer Einigung in der ReFuelEU Aviation Verordnung durchgerungen. Ab 2030 ist eine Beimischung von 6 Prozent nachhaltiger Flugkraftstoffe, die sowohl nachhaltige Biokraftstoffe als auch synthetische Kraftstoffe umfassen, verpflichtend. Mit einer Unterquote für eFuels von 1,2 Prozent ab 2030, 2 Prozent ab 2032 und 5 Prozent ab 2035 sollen vor allem synthetische Kraftstoffe langfristig gefördert werden. Die Quoten sollen sich schrittweise erhöhen und 2050 70 Prozent, davon 35 Prozent synthetische Kraftstoffe, erreichen. Der Rat und das Parlament verfolgen so das Ziel, die industrielle Produktion klimaneutraler Flugkraftstoffe zeitnah zu skalieren.
„Flüssige Kraftstoffe sind im Luftverkehr alternativlos. Um auch in diesem Sektor den Weg zur Klimaneutralität zu ebnen, ist es grundlegend, die Produktion von klimaneutralen flüssigen eFuels frühzeitig anzukurbeln. Dafür sind ambitionierte Quoten entscheidend. Die ReFuelEU Aviation ist außerdem der einzige Gesetzestext, der über 2030 hinaus bindende Quoten für die Nutzung von eFuels vorsieht. Dieser lange Planungshorizont ist gerade für die Skalierung der eFuels-Produktion wichtig”, so Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance. „Die Höhe der nun festgelegten Quoten gibt der Branche einen konkreten Fahrplan. Nichtsdestotrotz bleiben die vereinbarten Mengen unter dem, was technisch möglich und klimapolitisch notwendig wäre. Mit der Inklusion von kohlenstoffarmen Kraftstoffen aus Atomstrom wurde außerdem eine weitere Erfüllungsoption ergänzt, ohne die Quote dementsprechend nach oben anzupassen. Das lässt eine große Investitionsspanne und weitere CO2-Einsparungen ungenutzt. Alles in allem ist diese Einigung jedoch ein Erfolg für die Planungs- und Investitionssicherheit der Branche.“
Im Vorfeld des finalen Trilogs richtete sich die Industrie in einem gemeinsamen Brief an die EntscheiderInnen auf EU-Ebene. Darin forderten die Branchenverbände ambitionierte Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe.