charGER e.V. – Nachbesserungen am Netzanschlusspaket gefordert

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Der Umbau des Netzanschlussrechts soll Verfahren beschleunigen und knappe Kapazitäten transparenter verteilen. Der Ladeinfrastrukturverband „charGER“ begrüßt die Ziele des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. Juli 2026, fordert aber eine stärkere Berücksichtigung kleinerer Ladeprojekte.

Nach Einschätzung des Verbands konzentrieren sich zentrale Regelungen bislang zu stark auf höhere Spannungsebenen und Anschlussleistungen. Damit würden viele Ladepunkte in Quartieren, Parkhäusern, Gewerbegebieten, bei Arbeitgebern, im Handel und im öffentlichen Raum nicht ausreichend erfasst.

Niederspannung stärker einbeziehen

„charGER“ fordert, die Transparenz- und Auskunftsmechanismen des Paragrafen 17c EnWG auf Ladeinfrastruktur ab elf Kilowatt auszuweiten. Der Entwurf sieht unverbindliche Netzanschlussauskünfte nach Verbandsangaben im Wesentlichen erst ab 135 Kilowatt und vor allem für die Mittelspannung vor. Bei AC- und kleineren DC-Projekten führten fehlende Informationen daher weiterhin zu Einzelanfragen, uneinheitlichen Verfahren und Verzögerungen.

Für standardisierte Anschlüsse in der Niederspannung bis 55 Kilowatt schlägt der Verband eine Genehmigungsfiktion vor. Liegen vollständige Unterlagen vor und widerspricht der Verteilnetzbetreiber nicht innerhalb von acht Wochen schriftlich und technisch begründet, soll der Anschluss als genehmigt gelten.

Einheitliche digitale Verfahren gefordert

Darüber hinaus spricht sich „charGER“ für bundesweit interoperable Netzanschlussportale und ein zentrales Auskunftsregister aus. Verifizierte Marktakteure sollten dort verfügbare Leistungsbandbreiten, mögliche Netzverknüpfungspunkte, Bearbeitungszeiträume und technische Mindestanforderungen abrufen können. Zum Schutz kritischer Infrastruktur soll der Zugang rollenbasiert beschränkt werden.

Auch die Priorisierung knapper Kapazitäten müsse nach objektiven und überprüfbaren Kriterien erfolgen. Genannt werden Projektierungsreife, Standortverfügbarkeit, Umsetzungszeitplan, Netzdienlichkeit und die Schließung regionaler Versorgungslücken. Reservierungen sollten nach Auffassung des Verbands bereits ab elf Kilowatt möglich, befristet und an nachweisbare Projektfortschritte gebunden sein.

www.charger-verband.de

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