Der Bundesverband Bioenergie (BBE) hat sich zu Kernelementen des „Fit for 55“-Pakets positioniert. Ziel des Pakets der EU-Kommission ist es, die Erreichung der vom EU-Klimagesetz vorgegebenen Treibhausgasminderung bis 2030 um mindestens 55 Prozent sicherzustellen. Die Aufteilung des EU-Ziels auf die Mitgliedsstaaten erfolgt mit den von der Kommission vorgeschlagenen Verschärfungen der Lastenteilungsverordnung. Neben diesem Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission für eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, darunter die Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II), Änderungsvorschläge im Juli 2021 vorgelegt. Bernd Heinrich, Vorstand im BBE erklärt: „Die Klima- und Energievorschläge der EU müssen neuen Schwung für die Bioenergie bringen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien insgesamt zu erreichen und die Treibhausgasemissionen schnell und effizient zu reduzieren. Wir sehen gerade im Wärme- und Verkehrsbereich, dass an der Bioenergie als breit anwendbare Klimaschutzoption aus regionaler Herkunft kaum eine Lösung vorbeiführt. Insofern müssen in den Vorschlägen zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie, aber auch zur LULUCF-Verordnung, die vorgeschlagenen Einschränkungen und Hürden für die Bioenergie aus dem Weg geräumt werden.“
Besonders kritisch sieht der BBE, dass mit der Überarbeitung der RED II der Vertrauens- und Investitionsschutz durch eine rückwirkende Treibhausgasminderungspflicht droht unterlaufen zu werden. Dies würde besonders den Fortbestand für Biogasanlagen gefährden und zusätzlichen Aufwand und Kosten für die landwirtschaftlichen Biogasanlagen, aber auch Holzenergieanlagen verursachen. „Anstatt des nötigen Ausbaus der erneuerbaren Energien droht durch rückwirkende Verpflichtungen ein Abbau an erneuerbarer Energiebereitstellung. Hier müssen Rat und Parlament in den Verhandlungen mit der Kommission nachbessern. Wir haben auch kein Verständnis für die zahlreichen Einschränkungen der energetischen Holznutzung, indem beispielsweise durch Absenkung der Größenschwelle für die Zertifizierungspflicht zusätzliche Anlagen aufwändige und kostspielige Zertifizierungen leisten müssten. Dies konterkariert die zahlreichen sinnvollen Ziele der EU-Kommission für einen kosteneffizienten – und zudem die gewünschte regionale Wertschöpfung stützenden – Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäude, Fernwärme oder Industriebereich.“
Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie der EU und die Orientierung an der Umweltwirkung stößt beim BBE insgesamt auf ein positives Echo, wenngleich die Einbeziehung von Bioenergie scharf kritisiert wird. „Wer den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger will, muss dafür sorgen, dass erneuerbare Energien so günstig wie möglich am Markt angeboten werden können. Die Pläne in der Energiesteuerrichtlinie für Mindeststeuersätze auf Bioenergie sind ein Beispiel dafür, wie die EU-Kommission ihre eigenen Klima- und Energieziele ausbremst und ein inkohärentes Paket abliefert. Wir fordern, dass für Bioenergie selbstverständlich ein Nullsteuersatz gewährt werden muss.“, so die Beurteilung von BBE-Vorstand Heinrich.