Bundeskartellamt – Kraftstoffpreise: Raffinerieebene weiter im Fokus

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Foto: Bundeskartellamt / Bernd Lammel

Die Preise für Benzin und Diesel entwickelten sich im August unterschiedlich: Während Benzin teurer wurde, ging der Dieselpreis leicht zurück. Anfang September stiegen die Kraftstoffpreise dann deutlich. Das „Bundeskartellamt“ sieht die Preisbildung auf Raffinerieebene weiterhin kritisch und treibt laufende Verfahren voran.

Im August lag der durchschnittliche Literpreis bei 2,203 Euro für E5, 2,146 Euro für E10 und 2,223 Euro für Diesel. Von Anfang bis Ende des Monats verteuerte sich Benzin um 1,6 Cent je Liter. Diesel wurde im selben Zeitraum um 0,85 Cent je Liter günstiger. Anfang September zogen die Preise laut „Kraftstoff-News“ des „Bundeskartellamts“ jedoch wieder deutlich an – um 8 bis 10 Cent je Liter.

Regionale Unterschiede und hohe Diesel-Nettopreise

Regional lagen die Preisunterschiede bei E5 und Diesel jeweils bei bis zu 15,1 Cent pro Liter. Besonders im Westen Deutschlands wirkten sich laut Bericht hohe Transportkosten infolge des Niedrigwassers auf dem Rhein auf die Preise aus.

Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreisen hatte sich im Mai zunächst verringert, nimmt seit Ende Juni jedoch wieder zu. Insbesondere bei Diesel blieb er auf hohem Niveau. Deutschland liegt bei den Kraftstoffpreisen inklusive Steuern und Abgaben im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Auch die Nettopreise ohne Steuern und Abgaben fallen vergleichsweise hoch aus.

Neue Plattform für die „12 Uhr-Regel“

Seit August ist zudem eine neue Plattform zur sicheren Datenübermittlung für die Umsetzung der „12 Uhr-Regel“ in Betrieb. Sie wurde vom „Bundeskartellamt“ aufgebaut.

Andreas Mundt, Präsident des „Bundeskartellamtes“: „Die aktuellen Preise, auch die Nettopreise für Kraftstoffe, unterstreichen die Notwendigkeit, die Preisbildung auf der Raffinerieebene sehr genau zu untersuchen. Deswegen tun wir gut daran, die laufenden Verfahren mit Nachdruck voranzutreiben. Ob tatsächlich ein kartellrechtlich relevanter Missbrauch vorliegt, werden die laufenden Verfahren dann zeigen. Die aktuelle politische Debatte über mögliche Übergewinne macht aber auch deutlich, wie schwierig es ist, die Grenze zwischen einem hohen Gewinn und einem Übergewinn zu ziehen. Vor einer vergleichbaren Herausforderung stehen wir im Kartellrecht: Wir müssen feststellen, wann ein hoher Preis zu einem missbräuchlich überhöhten Preis wird. Dafür müssen wir sehr genau untersuchen, welche Kosten den Raffinerien tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen und Produkten zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise diese Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Genau diese aufwendige Prüfung führen wir derzeit durch.“

www.bundeskartellamt.de

Nach oben scrollen