BMDV – THC-Grenzwerte im Straßenverkehr liegt vor, TÜV-Verband fordert Null-Toleranz-Grenze

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Im Rahmen der Verabschiedung des Cannabisgesetzes hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzte Arbeitsgruppe eine Anhebung des THC-Grenzwertes auf 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist ab diesem Wert das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet.

Empirische Erkenntnisse, die eine Änderung des bisherigen Grenzwertes von 1 ng/ml THC-Blutserum als notwendig erscheinen lassen, lägen allerdings nicht vor, teile das Ministerium in einer Pressemeldung mit. Der TÜV-Verband befürchtet eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, kommentiert die geplanten Änderungen: “Die vorgeschlagene Erhöhung des Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml THC Blutserum ist verfrüht und auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar. Damit erscheint die Entscheidung rein politisch motiviert und die Verantwortung für eine auch wissenschaftlich nicht quantifizierbare Risikoerhöhung läge bei den politischen Entscheidungsträgern. Der TÜV-Verband appelliert daher eindringlich an die Verantwortlichen, den aktuellen Grenzwert beizubehalten und für Fahranfänger und Berufskraftfahrer eine Null-Toleranz-Grenze für den Konsum von Cannabis am Steuer einzuführen.”

www.tuev-verband.de
www.bmdv.bund.de


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