
Die geplante stärkere Anhebung der Tabaksteuer könnte nach Einschätzung des „Bundesverbands Lotto-Toto-Verkaufsstellen Deutschland“ (BLD) den wirtschaftlichen Druck auf Lotto-Annahmestellen weiter erhöhen. Union und SPD hatten zuletzt einen Änderungsantrag zum Tabaksteuergesetz vorgelegt, der über die vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung hinausgeht. Rechnerisch könnte eine Schachtel Zigaretten damit 2031 fast zwölf Euro kosten.
Nach Angaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sank die Zahl der Lotto-Annahmestellen 2025 auf 19.942 und damit erstmals unter 20.000. Anfang der 2000er Jahre seien es noch rund 25.000 gewesen. Seit 2022 würden laut Auswertung des BLD durchschnittlich fast 300 Geschäfte pro Jahr schließen.
Tabakverkauf als Teil des Geschäftsmodells
Rund 90 Prozent der Annahmestellen verkaufen dem Verband zufolge Tabakwaren. Das Lottogeschäft allein reiche häufig nicht aus, um die Kosten eines Ladenlokals zu decken. Gleichzeitig belasteten unter anderem rückläufige Umsätze mit Presseerzeugnissen und Tabak, ein verändertes Spielverhalten sowie steigende Miet-, Energie- und Personalkosten die Betreiber.
„Die Steuererhöhung verstärkt eine Entwicklung, die längst im Gang ist. Und sie trifft die Betreiber in einem Moment, in dem viele ohnehin rechnen, ob sich das Aufsperren am Morgen noch lohnt“, sagt Günther Kraus, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BLD.
Der Verband befürchtet zudem, dass stärkere Preissteigerungen den illegalen Handel und grenznahen Einkauf fördern könnten. Die von der Koalition erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 766 Millionen Euro im Jahr 2027 setzten nach Einschätzung des BLD voraus, dass Verbraucher weiterhin im gleichen Umfang legal einkauften.
Folgenabschätzung gefordert
Nach Angaben des Verbands entfallen rund 75 Prozent des Lottovertriebs auf die Annahmestellen. Damit leisteten sie zugleich einen Beitrag zu den Mitteln, die aus staatlichen Lotterien unter anderem an Sport, Kultur, soziale Einrichtungen und den Denkmalschutz fließen.
Der BLD fordert deshalb vom Finanzausschuss eine Folgenabschätzung vor einer Entscheidung des Bundestags. Dabei sollten unter anderem die Nahversorgung, die Gemeinwohlabgaben aus dem Lottovertrieb, der Jugendschutz sowie mögliche Verlagerungen in den illegalen Handel berücksichtigt werden.
„Wir stellen die Lenkungswirkung der Tabaksteuer nicht infrage. Aber wer sie in dieser Lage überproportional anhebt, riskiert eine Infrastruktur, die Nahversorgung, Pressevertrieb, Jugendschutz und Gemeinwohlfinanzierung zugleich trägt. Bevor der Bundestag das beschließt, sollte er wissen, was er damit auslöst. Eine Folgenabschätzung ist das Mindeste“, sagt Kraus.


