Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) fordert, dass Zertifizierung und Kontrollen bei fortschrittlichen Biokraftstoffen und Projekten zur Minderung des Treibhausgasausstoßes bei der Erdölförderung deutlich verschärft werden. Dies sei unabdingbare Voraussetzung für die Anrechnung auf die deutsche Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Zwar hat das Bundeskabinett am Mittwoch einem Gesetzesentwurf zugestimmt, wonach es nur noch bis Ende des Jahres 2024 möglich ist, Treibhausgasminderungen bei der Förderung von fossilem Öl (Upstream Emission Reductions, UER) auf die deutsche THG-Quote anzurechnen. Mit der THG-Quote werden auch Biokraftstoffe und E-Mobilität gefördert. Allerdings hatte der VDB eine deutlichere Sanktionierung mit einer rückwirkenden Aberkennung falscher Zertifikate durch das zuständige Bundesumweltministerium (BMUV) erwartet. Es gibt Hinweise auf weit verbreiteten Betrug bei UER-Projekten in China.
Flut von mutmaßlich gefälschten Zertifikaten
“Es wird häufig falsch deklariertes Palmöl eingesetzt. Auch hier muss auf regelwidriges Verhalten von Marktteilnehmern effektiv reagiert werden. Wir fordern die deutschen Behörden dazu auf, dort durchzugreifen, wo ihnen der Gesetzgeber die Kontrolle übertragen hat und sie Kenntnis von Missständen haben“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.
Die Flut von mutmaßlich gefälschten Zertifikaten für angeblich fortschrittlichen Biodiesel und vermeintliche UER-Projekte haben dazu geführt, dass auf dem deutschen Markt ein Überangebot entstanden ist. Dadurch ist der Preis für die Zertifikate gesunken, von über 400 Euro zur Jahresmitte 2022 auf derzeit etwa 120 Euro. „Die Wirtschaftlichkeit der deutschen Biokraftstoffproduktion ist durch betrügerische Importe stark gefährdet“, sagte Baumann. Es gehe allerdings nicht nur um die Biokraftstoffbranche. „Die deutsche Industrie muss sich darauf verlassen können, dass schwarze Schafe zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es um die Zertifizierung von Klimaschutz geht. Das betrifft neben den Biokraftstoffproduzenten zum Beispiel die Zement- und Stahlindustrie. Bundesregierung und Verwaltung müssen robust gegen kriminelle Machenschaften vorgehen und die hiesigen Unternehmen schützen, die regelkonform arbeiten“, sagte Baumann.
Bei dem jetzt im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz handelt es sich um die UERV, das heißt die Upstream Emissions Reduction-Verordnung. Bei Upstream Emissions handelt es sich um Treibhausgasemissionen, die bei der Erdölförderung entstehen. Reduziert ein Mineralölkonzern diese Emissionen, indem das klimaschädliche Begleitgas Methan abgefackelt oder genutzt wird, kann er sich dies auf seine deutschen Klimaverpflichtungen anrechnen lassen. Dies gilt unabhängig davon, wo die UER-Projekte lokalisiert sind, zum Beispiel auch in China. Nachforschungen haben ergeben, dass zahlreiche UER-Projekte in China aber überhaupt nicht existieren. Gleichwohl erreichen Deutschland Zertifikate, mit denen die angeblichen Treibhausgasminderungen nachgewiesen werden.
Die Zertifikate können im Rahmen der deutschen THG-Quote angerechnet werden, die auch für Biokraftstoffe, E-Fuels und Elektromobilität gilt. Die Quote schreibt den Mineralölunternehmen die Minderung des Treibhausgasausstoßes ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz vor, der aktuell bei 9,25 Prozent liegt. Referenzwert ist der CO2-Ausstoß von fossilem Benzin und Diesel. Die verpflichteten Unternehmen können Treibhausgasminderungen mittels Zertifikaten untereinander handeln.