bft – Forderung nach Wegfall der CO2-Besteuerung auf HVO

Daniel Kaddik
Foto: bft; Simon Blackley

Der Bundesverband freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler (bft) begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat heute im Zuge der Annahme der 10. BImschV den Weg für den freien Verkauf der von HVO und B10 als klimafreundlichere Alternative frei gemacht hat. Gleichzeitig fordert der bft nun auch den nächsten, logischen Schritt zu gehen, so Daniel Kaddik, bft-Geschäftsführer:

„Die Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur CO2-Abgabe würde dazu führen, dass diese bei HVO wegfallen kann, denn die Lenkungswirkung dieser Steuer ist erfüllt. HVO ist so gut wie CO2-neutral. Beim Wegfall der CO2-Abgabe von 12,04 Cent und der Mehrwertsteuer, die auf die Abgabe fällig wird, Damit würde HVO etwa 14 Cent pro Liter günstiger. Nach Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, in denen HVO schon längst getankt werden kann, läge der Preis in Deutschland auf Höhe des fossilen Diesel bzw. leicht darüber.“

Defossilisierung der Logistikbranche

HVO hat auch ein großes Potenzial in der Speditions- und Logistikbranche, der bft geht davon aus, dass 80 Prozent der HVO-Nutzung gewerblich sein wird, was für die Defossilisierung der Logistikbranche auch mit Blick auf die Kunden – Stichwort nachhaltig unterwegs – sehr wichtig ist.

Daniel Kaddik bedauert, dass der Vorstoß aus Bayern  keine Mehrheit gefunden hat. „Der der bft empfiehlt weiterhin, dass Benzin E5 nicht mehr gesetzlich von den Tankstellen vorgehalten werden muss. Damit wäre der Platz an den Zapfsäulen frei für HVO. Die Kraftstoffsorte Benzin E5 ist motortechnisch nicht mehr relevant.“

www.bft.de

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