bft – Forderung nach Nachbesserungen bei RED-III-Umsetzung

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Der „Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler e. V.“ (bft) begrüßt grundsätzlich die Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Rahmen der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED III). Kritisch bewertet der Verband jedoch einige Vorschläge des Referentenentwurfs, die insbesondere für mittelständische Kraftstoffanbieter erhebliche Hürden darstellen, während beispielsweise die angestrebten Maßnahmen in puncto THG-Quote aus Sicht des „bft“ unzureichend sind.

„Bft“-Geschäftsführer Daniel Kaddik dazu: „Die RED-III-Umsetzung ist ein zentrales klimapolitisches Projekt. Damit auch mittelständische Anbieter ihren Beitrag leisten können, muss der Gesetzgeber praxistauglich, technologieoffen und wirtschaftlich vernünftig nachjustieren.“

Die zentralen Kritikpunkte des bft:
  • THG-Quote: Zielsetzung unzureichend
    Der „bft“ fordert eine lineare Anhebung der Quote auf mindestens 40 Prozent bis 2030 – statt der bisher geplanten 25 Prozent. Nur so lassen sich Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe zuverlässig auslösen.
  • Wegfall der Doppelanrechnung gefährdet Investitionen
    Die Streichung der bisherigen Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe schwächt deren Marktperspektive. Der „bft“ fordert eine Übergangsregelung mindestens bis 2030.
  • Unverhältnismäßige Bürokratie für KMU
    Neue Massenbilanzierungs- und Datenpflichten (§ 19 Abs. 5 37. BImSchV-E) führen zu erheblichem Mehraufwand – für kleine Anbieter teils nicht umsetzbar. Der Verband fordert eine Bagatellgrenze und praktikablere Nachweisformen.
  • Anrechnungsausschlüsse ohne Übergangsfristen
    Die neuen Ausschlüsse für bestimmte Rohstoffe (§ 37b Abs. 8 BImSchG-E) treffen mittelständische Händler mit bestehenden Lagerbeständen und Verträgen besonders hart. Eine Übergangsregelung für bereits bestellte oder eingeführte Mengen ist unerlässlich.
  • RFNBO-Quote nur mit flankierender Förderung sinnvoll
    Der bft begrüßt den Ausbau synthetischer Kraftstoffe, warnt jedoch vor unrealistischen Zielvorgaben ohne gesicherte Marktverfügbarkeit und staatliche Unterstützung.
  • Praxisferne Vor-Ort-Kontrollen
    Die geplanten Anforderungen an behördliche Kontrollen im Ausland (§ 37b Abs. 8 Nr. 5 BImSchG-E) könnten Importe faktisch blockieren. Der „bft“ schlägt stattdessen digitale oder risikobasierte Kontrollmodelle vor.
  • Zeitplan weder realistisch noch umsetzbar
    Die vorgesehene erste Lesung im Bundestag im Dezember 2025 erfolgt deutlich zu spät. Die Umsetzungsfrist zum 01.01.2026 ist unter diesen Bedingungen faktisch nicht einhaltbar. Der „bft“ fordert daher, das parlamentarische Verfahren zu beschleunigen und den Beschluss noch im Herbst 2025 zu fassen. 

„Bft“-Geschäftsführer Daniel Kaddik resümiert: „Für eine erfolgreiche Mobilitätswende brauchen wir Technologieoffenheit, Planbarkeit und einen fairen Ordnungsrahmen – genau daran fehlt es in diesem Entwurf an vielen Stellen.“

www.bft.de

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