BDO – Diskurs zur neuen THG-Quote für den Schwerlastverkehr

André Horn, Partner bei BDO
Foto: BDO

Am 27. Januar 2026 fand die gemeinsame Veranstaltung der „BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO)“ und des „DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.“ unter dem Namen „Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs – vom Stau auf die Überholspur“ statt. Es kamen in Berlin über 100 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen, um über die Zukunft der Dekarbonisierung im Schwerlastverkehr zu diskutieren. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob das neue THG-Quotengesetz langfristige Planungssicherheit für die Transport-, Logistik- und Energiebranche schaffen kann.

Bereitschaft, die Dekarbonisierung aktiv mitzugestalten

Als Keynote-Speaker ordnete Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, die wesentlichen Aspekte des neuen Gesetzesentwurfs ein. In der anschließenden Podiumsdiskussion unter Moderation von Dr. Ursula Weidenfeld debattierten Vertreter von „Deutsche Shell“, „IVECO“, „UPS“, der „Deutschen Energie-Agentur GmbH“ und der „Paul Group“ sowie Bundestagsabgeordneter Daniel Rinkert über die Vereinbarkeit investitionssicherer politischer Rahmenbedingungen mit der dynamischen Entwicklung verschiedener Antriebstechnologien. Unter aktiver Beteiligung des Publikums wurden auch praktische Herausforderungen der verschiedenen Akteure beleuchtet.

André Horn, Partner bei „BDO“, betonte, dass der Gesetzentwurf wichtige Impulse setze und bewusst technologieoffen ausgestaltet sei. Gleichzeitig bestehe noch Klärungs- und Anpassungsbedarf, auch im Zusammenspiel mit Instrumenten wie der Lkw-Maut. Die Logistikbranche signalisierte ihre Bereitschaft, die Dekarbonisierung aktiv mitzugestalten – vorausgesetzt, es werden verlässliche und planungssichere Rahmenbedingungen geschaffen.

Der im Dezember 2025 vorgelegte Kabinettsentwurf setzt die EU-Vorgaben der „Renewable Energy Directive III (RED III)“ in deutsches Recht um. Die THG-Quote steigt schrittweise von 12,1 Prozent im Jahr 2026 auf 59 Prozent im Jahr 2040. Am 30. Januar gibt der Bundesrat seine Stellungnahme ab, die Verabschiedung ist für Ende März 2026 geplant mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 1. Januar 2026.

www.bdo.de

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