
Der Bundesverband Bioenergie e. V. kritisiert die rückwirkende Einführung weiterer Treibhausgasminderungskriterien: Die am 30. März erzielte Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zur Erneuerbare Energien Richtline (RED III) setzt das Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien von 30 auf 42,5% in 2030 hoch, ermöglicht es, dass Energie aus Holz weiter voll als erneuerbare Energie zählt, aber gefährdet mit der Einführung rückwirkender Treibhausgaskriterien akut den Fortbestand der Biogasanlagen.
Für den Bundesverband Bioenergie kommentiert Geschäftsführer Gerolf Bücheler die Ergebnisse: „Angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege sowie zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen, ist die Entscheidung zur rückwirkenden Einführung von Treibhausgaskriterien für Biomassebestandsanlagen ein harter Schlag für die deutsche Biogaserzeugung. Dies konterkariert sämtliche Ziele der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung, indem die Axt an den Anlagenbestand gelegt wird. Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst. Die Mitgliedsstaaten müssen in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt werden.“