Bisher konnte Autostrom an privaten Ladesäulen an Ladesäulen zum Beispiel des Einzelhandels, bei Dienstleistungsunternehmen oder im Gewerbe nur kostenlos angeboten werden: Der Abrechnungs- und Belegvorgang war kompliziert und hat sich nicht gerechnet. Unternehmen konnten die Stromkosten als Werbungskosten absetzen oder auf ihre Leistungen umlegen.
Stromdao hat jetzt ein entsprechendes Abrechnungssystem mit Quittung für Endkunden entwickelt. „Wir haben lange getüftelt, bis eine steuerrechtlich saubere Lösung für geteiltes Laden umgesetzt war. Deutschlands Steuergesetzgebung gilt als die umfangreichste und komplizierteste der Welt – da wird ein einfacher rechtskonformer Beleg zur Abrechnung weniger Kilowattstunden schnell ein monatelanges Entwicklungsprojekt“, erklärt Stromdao-CEO Thorsten Zoerner. „Stromdao nutzt die Pflichtvorgaben als Chance zur Aufklärung und hat sie erweitert“, erklärt Zoerner. „Wir waren der Meinung, dass die Pflichtvorgaben alleine verwirren und liefern deshalb auf unserer Autostromquittung alle notwendigen Angaben, die Ladekunden benötigen, um transparent nachvollziehen zu können, wie sich Ihr Ladestrompreis zusammensetzt.“ Die Stromdao-Quittungen fürs Elektrotanken wurden von allen Instanzen der Finanzbehörden geprüft. Die Freigabe wurde erteilt. Die Quittung fürs Autostromtanken ist in Verbindung mit dem Corrently Autostromtarif für privaten und geschäftlichen Einsatz verfügbar – für entspanntes, sauberes Umherstromern mit dezentralem, regionalem Ökostrom.