Bundeskartellamt – Raffiniereverfahren und Abweichungen von der 12-Uhr-Regel

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Foto: Bundeskartellamt / Bernd Lammel

Die Preise für Benzin und Diesel sind im Juli spürbar gestiegen. Das geht aus den aktuellen „Kraftstoff News“ des Bundeskartellamtes hervor. Demnach lag der Durchschnittspreis bei 2,156 Euro je Liter Super E5, 2,10 Euro je Liter Super E10 und 2,097 Euro je Liter Diesel.

Vom Monatsanfang bis zum Monatsende hätten sich Benzin um 13,7 Cent je Liter und Diesel um 26,8 Cent je Liter verteuert. Zugleich sei der Abstand zwischen Rohölpreis und Großhandelspreis wieder größer geworden, insbesondere bei Diesel. Regionale Preisunterschiede führt das Amt unter anderem auf das Niedrigwasser am Rhein zurück.

Verfahren gegen Raffineriebetreiber laufen

Das Bundeskartellamt prüft nach eigenen Angaben die Kalkulation sämtlicher Raffineriebetreiber in Deutschland. Dabei solle geklärt werden, welche Kosten tatsächlich entstanden seien, wie diese den Geschäftsbereichen zugeordnet würden und ob die verlangten Preise dadurch gerechtfertigt werden könnten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: „Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen.“

Teilweise liefen die Antwortfristen noch. Zwei Unternehmen gingen gerichtlich gegen die Auskunftsbeschlüsse vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe es in einer Zwischenentscheidung abgelehnt, die Auskunftspflicht auszusetzen.

Das Amt weist darauf hin, dass das Kartellrecht keine staatliche Preisregulierung ermögliche und Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken könne. Aufgabe der Behörde sei es, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise zu verfolgen. Die notwendigen Prüfungen müssten gerichtsfest sein und könnten daher nicht kurzfristig abgeschlossen werden.

Mehr Abweichungen von der 12-Uhr-Regel

Die Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel sei im Juli wieder gestiegen, nachdem sie zwischen April und Juni zurückgegangen war. Zuständige Landesbehörden seien inzwischen aus zwölf Bundesländern bekannt. An die meisten Stellen habe das Bundeskartellamt bereits Datenpakete übermittelt. Mit den übrigen Ländern stehe es weiterhin in Kontakt.

www.bundeskartellamt.de

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