Verband des Kfz-Gewerbes: Sonntagsöffnung für automatische Waschanlagen in Baden-Württemberg gefordert

Foto: tankstelle

Der „Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden Württemberg e.V.“ fordert eine Modernisierung des Feiertagsgesetzes, um den Betrieb vollautomatischer Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Während Tankstellen Kraftstoff und Reisebedarf verkaufen dürfen, müssen die angeschlossenen Waschanlagen bislang geschlossen bleiben.

Anlass für die Forderung ist unter anderem ein Fall in Schorndorf, bei dem gegen eine Tankstelle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, nachdem eine Wettbewerberin den Sonntagsbetrieb der Waschanlage beanstandet hatte.

Verbandspräsident Michael Ziegler hält die geltende Regelung für überholt: „Es ergibt keinen Sinn, dass eine Tankstelle sonntags Kraftstoff verkaufen darf, das Personal ohnehin im Einsatz ist, aber ihre moderne und leise Waschanlage abschalten muss. Das Verbot stammt aus einer Zeit, in der eine Autowäsche Handarbeit mit Schlauch und Hochdruckreiniger im Hof bedeutete. Heute läuft sie leise, vollautomatisch und mit Wasseraufbereitung ab. Hier ist eine Regel erkennbar aus der Zeit gefallen.“

Umwelt- und Sicherheitsaspekte sprechen für eine Freigabe

Nach Ansicht des Verbandes sprechen auch Umwelt- und Sicherheitsaspekte für eine Freigabe. Bleiben Waschanlagen geschlossen, würden Fahrzeughalter häufiger auf die Handwäsche auf privaten Flächen ausweichen. Dabei könnten Öl- und Schmutzrückstände ungefiltert in die Kanalisation gelangen. Moderne Waschanlagen hingegen bereiten das Waschwasser auf und halten Rückstände über Abscheider zurück.

Als Vorbild nennt das „Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg“ die Regelung in Hessen, wo vollautomatische Waschanlagen in geschlossenen Hallen auch sonntags betrieben werden dürfen. Auch in Bayern und Österreich seien entsprechende Öffnungen möglich.

Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß betont: „Uns geht es nicht darum, die Sonntagsruhe infrage zu stellen. Die Arbeitnehmer an Tankstellen sind ohnehin im Dienst und eine vollautomatische Anlage hinter geschlossenen Hallentoren stört niemanden. Sie verhindert im Gegenteil, dass Fahrzeuge an Einfahrten und Straßenrändern gewaschen werden, wo Öl und Schmutz ungefiltert in die Umwelt gelangen. Eine eng begrenzte Freigabe wäre ein Gewinn für die Umwelt und für die Verkehrssicherheit. Sie passt zu unserer Linie: Evolution statt Verordnung.“

Der Verband fordert die Landesregierung auf, das Feiertagsgesetz entsprechend anzupassen und den Sonntagsbetrieb vollautomatischer Waschanlagen unter Einhaltung der Vorgaben zum Lärm- und Immissionsschutz zuzulassen.

www.kfz-bw.de

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