
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Händler in Deutschland ausgediente E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Die neuen Vorgaben gelten unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche und betreffen auch Kioske, Tankstellen und Onlinehändler.
Für den Handel mit E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern gelten ab dem 1. Juli 2026 neue gesetzliche Pflichten. Grundlage ist die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Ziel der Regelung ist es, die getrennte Erfassung und das Recycling der in den Geräten enthaltenen Lithium-Batterien und elektronischen Komponenten zu verbessern.
Künftig müssen alle Händler, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten oder innerhalb der vergangenen sechs Monate angeboten haben, entsprechende Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Produkts gekoppelt werden. Die Verpflichtung gilt sowohl für stationäre Verkaufsstellen als auch für den Fernabsatz.
Die Rücknahmestellen mussten bis spätestens 30. Juni 2026 eingerichtet werden. Händler, die ihr Sortiment vor diesem Stichtag vollständig aufgegeben haben und keine entsprechenden Produkte mehr verkaufen, sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen.
Erweiterung der Informationspflichten
Zusätzlich wurden die Informationspflichten erweitert. Rücknahmepflichtige Händler müssen ihre Rücknahmestellen mit dem offiziellen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ kennzeichnen und Verbraucher über die getrennte Entsorgung von Elektroaltgeräten informieren. Zudem sind Hinweise zum Umgang mit enthaltenen Batterien erforderlich.
Zur praktischen Umsetzung bieten verschiedene Entsorgungs- und Recyclingdienstleister Rücknahmesysteme für den Handel an. Diese umfassen in der Regel Sammelbehälter, Logistik, Recycling sowie die gesetzlich erforderliche Dokumentation der Entsorgungswege.
Der Convenience-Spezialist MCS hat zu diesem Thema eine Übersicht online gestellt, um Betreibern eine Übersicht zu geben: MCS-Umsetzungslösungs-Empfehlung mit „Interzero“.


