THG-Quote – Branche und Verbände fordern Nachbesserungen

Biodiesel-Anlage von „Chevron“ in Emden.
Foto: MVaK/Chevron-REG

Der Deutsche Bundestag befasst sich am 25. Februar 2026 in erster Lesung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das Vorhaben dient der nationalen Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III für den Verkehrssektor. Mehrere Verbände aus dem Kraftstoffbereich haben im Vorfeld ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt, in dem sie konkrete Änderungsforderungen an den Kabinettsentwurf formulieren.

Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffinverkehrbringer, einen festgelegten Anteil der Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe durch erneuerbare Alternativen auszugleichen. Anrechenbar sind unter anderem nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe (E-Fuels), grüner Wasserstoff sowie Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Angesichts von rund 55 Millionen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor im deutschen Fahrzeugbestand gilt die Ausgestaltung der Quote als wesentliches Steuerungsinstrument für die Energiewende im Straßenverkehr.

Branchenverbände fordern höhere Quoten und mehr Planungssicherheit

In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich die Unterzeichner für eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 17,5 Prozent ab 2027 aus. Eine verlässlich steigende Quotenpflicht soll die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen verstetigen und damit als Investitionsgrundlage für den weiteren Ausbau regenerativer Energien im Verkehrssektor dienen. Zudem plädieren die Verbände für höhere prozentuale Obergrenzen bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse sowie aus Abfall- und Reststoffen (Anhang IX Teil B der RED), um deren Klimaschutzbeitrag in absoluten Mengen langfristig zu stabilisieren.

„Uniti“-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn kommentiert: „Eine ambitionierte Fortentwicklung der THG-Quote würde dazu beitragen, die Nachfrage nach regenerativen Kraftstoffen nachhaltig zu befördern. Eine regulatorische Fessel, die die Kraftstoffwende im Straßenverkehr bislang maßgeblich aufhält, würde damit gelöst.“

RFNBO-Unterquote und Schließung von Schlupflöchern

Für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) – darunter E-Fuels und grüner Wasserstoff – fordern die Verbände eine ambitioniertere Unterquote, um den Markthochlauf dieser Technologien gezielt zu beschleunigen. Gleichzeitig sollten Doppelförderungen, missbräuchliche Anrechnungen und regulatorische Schlupflöcher konsequent ausgeschlossen werden, insbesondere im Bereich der Schifffahrt, wo entsprechende Anrechnungsmöglichkeiten auf die Straßenverkehrsquote als wettbewerbsverzerrend kritisiert werden.

Betrugsprävention: Wegfall der Doppelanrechnung begrüßt, Zeitplan kritisiert
Biodiesel-Anlage von „Chevron“ in Emden.
Foto: MVaK/Chevron-REG

Der Gesetzentwurf sieht das Ende der doppelten Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe sowie die Einführung verpflichtender Vor-Ort-Kontrollen bei Produzenten weltweit vor. VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann bewertet den Wegfall der Doppelanrechnung als wichtigen Schritt zur Beseitigung von Betrugsanreizen, mahnt beim Zeitplan jedoch nach: Die Kontrollmöglichkeiten sollen dem Entwurf zufolge erst ab 2027 greifen. „Der Bundestag sollte dafür sorgen, dass diese Regelung so schnell wie möglich angewendet wird, um seriöse Unternehmen zu schützen“, so Baumann.

Auch der „Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe“ (MVaK) drängt auf ein rückwirkendes Inkrafttreten der Betrugsschutzmaßnahmen zum 1. Januar 2026, damit inländische Biodieselproduzenten bereits im laufenden Quotenjahr unter fairen Wettbewerbsbedingungen agieren können. MVaK-Geschäftsführer Detlef Evers verweist darauf, dass heimische Produzenten seit mehreren Jahren einem Wettbewerbsdruck durch Importware aus Drittstaaten ausgesetzt sind, deren Nachhaltigkeitsnachweise als zweifelhaft eingestuft werden.

Co-Processing: Rohstoffverteilung zwischen Mittelstand und Mineralölkonzernen

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die mögliche Ausweitung des Rohstoffzugangs für das Co-Processing in Mineralölraffinerien. Der MVaK lehnt eine Einbeziehung von Altspeiseölen und Tierfetten in dieses Verfahren ab. Da die Anrechnung dieser Rohstoffe auf die THG-Quote bei 1,9 Prozent gedeckelt ist und das Kontingent in der Vergangenheit bereits vollständig ausgeschöpft wurde, würde eine Öffnung für große Raffinerien nach Einschätzung des Verbands zu einer Rohstoffumlenkung zulasten mittelständischer Biodieselproduzenten führen und den Klimanutzen der Kaskadennutzung verringern. Eine Studie von studio Gear Up aus dem Jahr 2021 hatte die Verarbeitung von Altspeiseöl zu Biodiesel als effizienteste Verwertungsoption eingestuft. Inländische Hersteller hätten im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen Produktionskapazitäten von über einer Million Tonnen aufgebaut.

Das gemeinsame Positionspapier der beteiligten Verbände ist abrufbar unter: www.uniti.de/politik/stellungnahmen.

www.mvak.eu
www.biokraftstoffverband.de

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