
Die Verbände „en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.“, „MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.“, „bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V.“ und „UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V.“ bedanken sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes und nehmen diese wie folgt wahr.
1. Reform der Kraftstoffbesteuerung
Die EU arbeitet seit 2021 an einer Reform der Energiesteuerrichtlinie, ein Abschluss ist nicht absehbar. Deshalb sei eine nationale Reform dringend nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Klimaziele zu erreichen. Gefordert wird, die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe wie E-Fuels und biogene Kraftstoffe auf das europäische Mindestniveau zu senken.
2. Wasserstoff im Verbrennungsmotor
Aktuell wird Wasserstoff im Verbrennungsmotor besteuert, in der Brennstoffzelle jedoch nicht. Dies behindere den Markthochlauf. Insbesondere im Schwerlastverkehr sei Wasserstoff unverzichtbar. Die Verbände fordern eine Steuerbefreiung: „Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien.“
3. § 60 EnergieStG (Steuerentlastung bei Zahlungsausfall)
- Das Finanzministerium will die Vorschrift erneut streichen. Die Branche lehnt dies entschieden ab:
- § 60 sei für mittelständische Mineralölhändler existenziell wichtig, da sonst höhere Versicherungskosten drohen und die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.
- Der EuGH habe die Vereinbarkeit mit EU-Recht bestätigt.
Der Verweis auf § 227 AO sei unpraktikabel.
Forderung: „§ 60 EnergieStG unverändert beibehalten.“
4. Schiffsbetriebsstoffe
Die Ausweitung der Steuerbefreiung auf weitere erneuerbare Schiffskraftstoffe wird begrüßt.
5. Luftfahrtbetriebsstoffe
Gefordert wird eine Steuerbefreiung auch für weitere Flugkraftstoffe, einschließlich Sustainable Aviation Fuel (SAF).
6. LNG
LNG müsse ins Steueraussetzungsverfahren aufgenommen werden, um Wettbewerbsnachteile und Bürokratie abzubauen.
Forderung: „§ 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion in § 38 streichen.“
7. Wartung, Reparatur, Reinigung (§ 23 EnergieStV)
Die Ausweitung der Steuerbefreiung wird begrüßt, die zusätzliche Vorabanzeige beim Zoll jedoch als unnötige Bürokratie abgelehnt.
Forderung: „Vorabanzeige streichen.“
8. Stromsteuergesetz
Die Modernisierung des Stromsteuerrechts (u.a. für Elektromobilität, bidirektionales Laden, Speicher) sowie die Verstetigung der Steuerentlastung für das produzierende Gewerbe werden ausdrücklich begrüßt.
Die ausführliche Stellungnahme gibt es hier: Verbände nehmen Stellung zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes :: BFT