UMTS Media Service – Rechtssichere Zeiterfassung per App

Foto: UMTS Media Service

Am 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil die generelle Pflicht klar, Arbeitszeiten zu erfassen. Als „Paukenschlag“ und „eines der bedeutendsten Urteile des Jahres“ bezeichnet Anwalt Christian Solmecke auf seinem YouTube-Kanal Kanzlei WBS dieses Urteil.

Mit dem Zeiterfassung-Doorman von UMTS Media Service kann jedes Unternehmen ohne großen Aufwand Arbeitszeiten, Pausen, Urlaubstage, Krankheitstage und Fehlzeiten digital erfassen. Einloggen können sich die Arbeitnehmer am PC, per Smartphone-App und am Stand-Terminal. Die Zeiterfassung erfolgt mobil oder stationär über eine Gesichtserkennung oder einen QR-Code. Auch für das Homeoffice gibt es eine intelligente Lösung per Gesichtserkennung am Smartphone. Mit einer Datev-Anbindung sowie CSV-, PDF- und Excel-Schnittstellen können die Daten direkt weiterverarbeitet werden.

Der Zeiterfassung-Doorman kann mit Tür, Drehkreuz oder Schranke geliefert werden. Ist bereits eine Vereinzelungsanlage wie eine Schiebetür vorhanden, wird das Gerät einfach vor diese Anlage geschaltet. „Das Team von UMTS Media Service berät Kundinnen und Kunden zur Produktauswahl“, erklärt Hüseyin Dayan, Geschäftsführer der UMTS Media Service GmbH. „Außerdem übernehmen wir Lieferung, Installation und Einweisung.“

Dank der verwendeten Cloud-Lösung können die Daten der Zeiterfassung überall abgerufen werden. Mitarbeitende sehen im Smartphone ihre Arbeitszeit am Tag, in der Woche, das Wochensaldo sowie übrige Urlaubstage. Über die Anwendung können sie Urlaub beantragen oder sich krankmelden. Arbeitgeber sehen auf einen Blick im Dashboard, wie viele Mitarbeiter aktuell in der Firma sind, wie viele arbeiten, wie viele sich in der Pause befinden, wie viele krankgeschrieben sind und wie viele unbegründet fehlen. Sie sehen im Dashboard, wer Urlaub hat, und können Urlaubsanträge freigeben oder ablehnen.

www.umtsmedia.de

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