
(Foto: Deutscher Verband Flüssiggas (DVFG))
Seit 1. Oktober 2021 müssen größere Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen einen Energiekostenvergleich für Pkw aushängen. Autofahrer sollen so auf einen Blick sehen, zu welchen Kosten sie mit Benzin, Diesel, Erdgas, Autogas, Strom oder Wasserstoff unterwegs sind. Der Vergleich zeigt die Kosten der verschiedenen Energieträger pro 100 Kilometer Fahrstrecke. Doch wird der Energiekostenvergleich bisher zur Kenntnis genommen? Nur sieben Prozent der Autofahrer in Deutschland haben den Energiekostenvergleich wahrgenommen, so eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG). Dabei besitzen Energiekosten beim Kaufverhalten einen hohen Stellenwert: Für 24 Prozent der Befragten würden die Energiekosten eine sehr große Rolle beim Kauf eines neuen Autos spielen, für 46 Prozent eine große Rolle. „Bei der Anschaffung eines neuen Pkw wird es sich für viele lohnen, zu einem kostengünstigeren Energieträger wie etwa Autogas zu wechseln“, so der DVFG-Vorstandsvorsitzende Jobst-Dietrich Diercks.
Die beiden alternativen Kraftstoffe Strom und Autogas sind im aktuellen Energiekostenvergleich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am günstigsten – sowohl im Segment Kleinwagen/Kompaktklasse als auch für Mittel- und Oberklasse Pkw. „Der umweltfreundliche Energieträger Autogas lohnt sich gerade für Vielfahrer und Pendler im ländlichen Raum, da hier die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in den kommenden Jahren noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen wird“, so Diercks. Auffällig ist der Kostenvorteil im Vergleich mit Benzinern. Autogas ist sowohl im Segment Kleinwagen/Kompaktklasse als auch in der Mittel- und Oberklasse um rund 50 Prozent günstiger. Ein Grund dafür ist der deutlich geringere CO2-Preis bei Autogas. Ein Autogas-Pkw emittiert pro Energieeinheit im Vergleich zu Benzin bis zu 21 Prozent weniger CO2. Bei der EU-Reform der Energiesteuersätze will die EU-Kommission Flüssiggas – anders als Benzin und Diesel – bis 2033 zudem als „Übergangskraftstoff“ steuerlich bevorzugen.