Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg – Kfz-Gewerbe begrüßt Zulassung paraffinischen Diesels

Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen eine Novellierung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung beschlossen und damit den Weg für die künftige Zulassung von HVO-Kraftstoff in Reinform frei gemacht. „Heute ist ein guter Tag für eine klimafreundliche individuelle Mobilität und die Menschen im Land“, kommentiert Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, den Kabinettsbeschluss. „Nun muss eine zügige Umsetzung erfolgen, damit Tankstellen den Kraftstoff bald auch privaten Kunden anbieten können.“

HVO 100 ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff, der vollständig aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt wird und der Treibhausgasemissionen direkt reduzieren und den Klimawandel bekämpfen kann. Er weist eine ähnliche chemische Zusammensetzung wie fossiler Diesel auf und ist für den Einsatz in Dieselfahrzeugen und -motoren geeignet. HVO erfüllt die Anforderungen der Kraftstoffnorm DIN EN 15940 für paraffinische Dieselkraftstoffe. Es kann die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilem Diesel um bis zu 90 Prozent reduzieren. Auch Beimischungen zu konventionellem Kraftstoff wären möglich und in anderen Staaten wie Schweden bereits üblich.

Im Gegensatz zu eFuels ist HVO ein erneuerbarer Kraftstoff, der aus Ölen und Fetten aus Biomasse – hauptsächlich Abfällen und Reststoffen – hergestellt wird. Der Produktionsprozess bei eFuels basiert dagegen nicht auf Biomasse-Rohstoffen, sondern besteht in der Gewinnung und Weiterverarbeitung von CO2 unter Einsatz von Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse. HVO ist schon heute verfügbar und bietet eine bezahlbare Möglichkeit zur sofortigen Emissionsreduzierung. Derzeit wird der Verkauf von erneuerbaren Kraftstoffen noch streng durch die deutsche Gesetzgebung reguliert. HVO wird allerdings schon heute ohne Einschränkung für die Verwendung in Off-Road-Anwendungen – wie in der Bauindustrie, der Landwirtschaft, von der Eisenbahn, in Schiffen und Stromerzeugungsaggregaten – verkauft. Darüber hinaus können Kommunen und öffentliche Einrichtungen HVO bereits nutzen, um ihre Klimaziele gerade für schwere Nutzfahrzeuge und Busflotten zu erfüllen.

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