AGB Online

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für den Verkauf aller Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

§ 2 Werbeformen
(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen definiert.
(2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

§ 3 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
(2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen, deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.
(4) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

§ 4 Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 5 Platzierung von Werbeformen
(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
(2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.

§ 6 Abwicklungsfrist
(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.

§ 7 Datenanlieferung / Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter
Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.
(3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftraggeber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unterrichten. – In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.

§ 8 Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.

§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.
(2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

§ 10 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last.
(2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
(3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 11 Kosten für Änderungen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 12 Gewährleistung des Verlages
Der Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels.

§ 13 Einschränkungen der Gewährleistung des Verlages
Dem Auftraggeber ist aber bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vorkommen freies Programm zu erstellen. Eine Gewährleistung besteht deshalb nicht, wenn ein Fehler hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z. B. Browser),
  • Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
  • Rechnerausfall beim Provider oder Internet-Angeboten
  • unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider oder Internet-Angebote
  • den Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, hervorgerufen wird.

§ 14 höhere Gewalt / Nachholung der Leistung
(1) Fällt die Durchführung des Auftrages aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat, etwa aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern), so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt.
(2) Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

§ 15 Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden.
(2) Der Verlag sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für deren Beseitigung. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder einen einwandfreien Ersatz, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde.
(3) Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 16 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Personen oder Sachen oder einer wesentlichen Vertrags-(Kardinal-)pflicht oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Haftet der Verlag nach den vorstehenden Regelungen auch für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt.

§ 17 Kündigung
Werbeaufträge müssen, sofern sie nicht ohnehin zeitlich begrenzt sind, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

§ 18 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser Support zur Verfügung (s.u.).

§ 19 Schlichtungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Support unter der E-Mail-Adresse dispo@medialog.de
Gaggenau, September 2017
Anschrift wie Impressum

Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Rechte an Inhalten des Angebotes und deren Nutzung
(a)
Wir und die Datenlieferanten für das Angebot behalten uns an den
Angeboten inklusive Layout, Software und deren Inhalten sämtliche
Urheber- und sonstige Schutzrechte vor.
(b) Die Inhalte des Angebotes
dürfen von den Nutzern nur für eigene persönliche Zwecke verwendet
werden. Die Weitergabe von Inhalten an Dritte (auch auszugsweise) ist
ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Es ist untersagt, Webseiten oder
deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame)
einzubinden und/oder darzustellen. Des Weiteren ist es untersagt, Daten
mittels technischer Hilfsmittel (bspw. Crawler, Spider etc.) zu
kopieren.
(c) Soweit auf einzelnen Seiten des Angebotes spezielle
Hinweise zur Nutzung der jeweiligen Inhalte enthalten sind, gelten diese
ergänzend zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
(d) Es ist
untersagt, Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder
sonstige Angaben in den Inhalten zu verändern und/oder zu beseitigen.
(e)
Jede Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke ist untersagt, soweit
wir nicht im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte können Sie von uns erwerben.
(f)
Die Einrichtung eines Hyperlinks ist untersagt, wenn die Seite neben
diesem Link auf medialog.de sittlich anstößige, gewaltverherrlichende,
rassistische und/oder strafrechtlich relevante Inhalte beinhaltet.
(g) Wir behalten uns vor, das Angebot insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken.

§ 2 Inhalte von Nutzern
(a) Wenn
Nutzer Inhalte zur Veröffentlichung an uns übermitteln, gewährt der
Nutzer uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und
nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte ganz oder teilweise zu
nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu
übersetzen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen,
darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Inhalten
einzuräumen sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu
übernehmen.
(b) Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass die von
ihm publizierten Inhalte richtig und rechtlich nicht zu beanstanden
sind. Insoweit versichert der Nutzer insbesondere, dass er entweder
Urheber der Inhalte ist oder über die entsprechenden Rechte verfügt,
die Inhalte zu publizieren und uns die vorstehend aufgeführten
Nutzungsrechte einzuräumen. Sofern die Inhalte Personen abbilden,
versichert der Nutzer, dass die abgebildete Person, sofern nötig, mit
der Veröffentlichung einverstanden ist. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass der gesamte Auftritt von medialog.de von verschiedenen
Suchmaschinen ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet
werden. Das schließt die Leser-Inhalte automatisch ein, so dass diese
auch über medialog.de hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
(c)
Sofern der Nutzer uns Inhalte zukommen lässt, verpflichtet er sich,
uns sowie unsere Datenlieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diese aufgrund dieser Inhalte gegen uns oder unsere
Datenlieferanten geltend machen, und zwar unabhängig vom Rechtsgrund
her (einschließlich Ansprüchen nach dem Urhebergesetz sowie wegen einer
Verletzung von Persönlichkeitsrechten). Die Freistellung erfolgt
einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Mit der
Einverständniserklärung des Nutzers mit diesen Allgemeinen
Nutzungsbedingungen erklärt er sich ebenfalls mit der vorstehenden
Freistellungserklärung einverstanden.
(d) Wir behalten uns vor, ohne Rückfrage und Ankündigung nutzergenerierte Inhalte zu löschen.

§ 3 Gewährleistung
(a) Wir
übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Inhalte den Erwartungen des
Nutzers entsprechen oder er mit den Inhalten ein bestimmtes, von ihm
verfolgtes Ziel erreicht.
(b) Wir übernehmen keine Gewähr dafür,
dass dem Nutzer das Angebot an bestimmten Zeiten zur Verfügung steht.
Insbesondere übernehmen wir daher keine Gewähr im Falle von Störungen,
Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall des Angebotes oder dafür,
dass die vom Nutzer eingegebenen Daten dauerhaft gespeichert und
permanent abrufbar sind.
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Inhalte stammen auch von Dritten. Wir und unsere Datenlieferanten können
weder die Richtigkeit, Vollständigkeit noch Aktualität der Inhalte
garantieren, so dass eine Gewährleistung insoweit ausgeschlossen ist,
sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
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dass wir uns die Inhalte der Banner und sonstiger Werbeflächen nicht
zu Eigen machen, und keine Gewähr für diese übernehmen.
(e) Auf
medialog.de sind Links auf andere Webseiten („Sites”) enthalten. Wir und
unsere Datenlieferanten können nicht ständig diese Sites inhaltlich
prüfen oder auf den Inhalt dieser Sites Einfluss nehmen. Wir machen uns
die Inhalte der Sites Dritter nicht zu Eigen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(a)
Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen
Anzeigenpreisliste des Verlages. Die Anzeigenpreisliste ist in den
Mediadaten enthalten.
(b) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
leistet, wird die Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Rechnungsbeträge werden mit der Veröffent­lichung der Anzeige fällig.
Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb der in den Mediadaten
angegebenen Fristen zu zahlen. Für den Fall, dass der ­Auftraggeber im
SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die
Pre-Notification-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen
Rechnungs­betrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt
nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung
gestellten Unterlagen/Informationen (z. B. der Rechnung) ergibt.(c) Den
Anzeigenvermittlern ist es untersagt, ihre Provisionen ganz oder zum
Teil an Auftraggeber weiterzugeben.
(d) Bei Zahlungsverzug hat der
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu zahlen. Der Verlag behält sich weitergehende
Rechte vor.
(e) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug des
Auftraggebers die weitere Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen
Zahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen
verlangen.
(f) Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen zum Ende des Insertionsjahres.
(g)
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem Vertrag zu.

§ 5 Haftungsbeschränkung
(a) Für
Schäden, gleich woraus diese resultieren, haften wir nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der
Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, bei unerlaubter
Handlung, sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Vorstehende Regelung
gilt nicht bei einer Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung
des Vertragszwecks wesentlich sind.
(b) Sofern wir haften, haften
wir nur insoweit, als die Schäden vorhersehbar waren. Unsere Haftung
ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf Euro 3.000,- pro
Schadensfall. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden
darauf beruht, dass einer unserer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat
oder wenn ein sonstiger Erfüllungsgehilfe eine für die Erreichung des
Vertragszwecks wesentliche Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verletzt hat.
(c) Die in den vorgehenden Absätzen aufgeführten
Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht bei Fehlen von
abgegebenen Zusicherungen sowie bei Schäden aufgrund der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(d) Die Haftungsausschlüsse
beziehungsweise -beschränkungen nach diesem Abschnitt § 4 gelten
entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit uns verbundenen Unternehmen
und unseren Datenlieferanten sowie unseren gesetzlichen Vertretern,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, unseren
verbundenen Unternehmen sowie unseren Datenlieferanten.

§ 6 Personenbezogene Daten
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 7 Sonstige Regelungen
(a) Auf
diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen dem
Nutzer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(b)
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieser Nutzungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berühren.
(c) Wir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Gültig ab 01.01.2014

medialog GmbH & Co. KG
Anschrift siehe Impressum

Nutzungsrechte Autoren

Die von medialog GmbH & Co. KG in Auftrag gegebenen Autorenbeiträge sind in der Regel zur Veröffentlichung in den Zeitschriften RUNDSCHAU für den Lebensmittelhandel, MARKANT Magazin, Chef de Cuisine, Gilde Magazin und tankstelle bestimmt. medialog GmbH & Co. KG behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, Autorenbeiträge in Text und Bild für ihre digitalen Medien und/oder für ihre Lizenzprodukte im In- und Ausland zu verwenden.

Autoren übertragen die ausschließlichen Nutzungsrechte für alle im Rahmen der o. g. Magazine erstellten Arbeiten unabhängig davon, ob es sich um Text- und/oder Bildarbeiten handelt, an die medialog GmbH & Co. KG. Dies beinhaltet die Nutzung und Veröffentlichung in Printobjekten sowie im Internet.

medialog GmbH & Co. KG erwirbt mit dem Ausgleich der Rechnungen an Autoren und freie Mitarbeiter sämtliche vorher genannten Nutzungsrechte an den von ihnen erbrachten Leistungen zeitlich unbefristet, vollständig, ausschließlich, unwiderruflich und unbeschränkt. Für den Fall, dass der freie Mitarbeiter Dritte zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung hinzuzieht, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass von diesen entsprechende Rechtserklärungen abgegeben werden.

medialog GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring

(nachfolgend „AGB“)

§ 1 Allgemeines
Für Sponsoren, wenn diese Unternehmer sind, gelten ausschließlich diese AGB. AGB der Sponsoren gelten nicht.
Sie werden mit Buchung des Sponsoring-Paktes Vertragsbestandteil und gelten damit für alle mit dem Sponsoring in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte und geschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor. Der Veranstalter bietet verschiedene Sponsoringpakete an.
Die Angebote des Veranstalters über die Inhalte der jeweiligen Sponsoring-Pakete sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande.
Informationen über die aktuell möglichen Sponsoring-Pakete können den aktuellen Informationen für Sponsoren entnommen werden.

§ 2 Leistungen und Preise
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von medialog GmbH & Co. KG. In einzelnen Fällen kann auch ein Sponsoring-Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter abgeschlossen werden.
Der Sponsoringbetrag wird nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Für den Fall, dass der Sponsor im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notification-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. der Rechnung) ergibt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Sponsors / Folgen fehlender Mitwirkung
Der Sponsor stellt die für die Erbringung der Vertragsleistungen seitens des medialog GmbH & Co KG notwendigen Daten (z.B. Firmenlogos etc.) zu den angeforderten Terminen zur Verfügung.
Nicht rechtzeitig gelieferte Daten sind vom Veranstalter nur dann zu berücksichtigen, wenn dies technisch ohne Mehraufwand für den Veranstalter möglich ist.
Andernfalls verfällt der Leistungsanspruch des Sponsors ohne dass die Vergütung hierdurch gemindert wird oder dem Sponsor Schadenersatzansprüche zustehen.
Der Sponsor räumt dem Veranstalter für alle zur Verfügung gestellten Daten (Logos, Fotos, Texte etc.) die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 4 Erbringung der Sponsoring-Leistungen

Die spezifische Ausführung und Umsetzung des Sponsorenpaktes auf Basis der Leistungsbeschreibung obliegt medialog GmbH & Co. KG. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz des Sponsors besteht insoweit nicht.

§ 5 Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen
Im Falle von höherer Gewalt oder zwingenden Gründen, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder ganz oder teilweise abzusagen. Der Sponsor hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.

§ 6 Stornierungsbedingungen
Der Sponsor kann eine bestätigte Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich widerrufen.

§ 7 Foto- bzw. Filmerlaubnis
Im Rahmen von Veranstaltungen der medialog GmbH &Co. KG werden zum Zwecke der Dokumentation, Veröffentlichung und Werbung Foto- und Filmaufnahmen getätigt.
Der Sponsor erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur Dokumentation/Werbung und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck dürfen diese auch an Dritte weitergegeben werden. Die beschriebene Erlaubnis räumt dem Veranstalter ein ausschließliches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Recht ein. Die Erlaubnis gilt auch nach Beendigung der Rechtsbeziehung zwischen Sponsor und Veranstalter fort.
Der Sponsor verzichtet in diesem Rahmen auf Honorarzahlungen und erhebt keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Fotoaufnahmen.

§ 8 Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufleuten nach erfolgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Sponsor alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Veranstalter behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
Der Veranstalter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Sponsors ist der Veranstalter weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Sponsoringverhältnisses die Erbringung von Einzelleistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche des Sponsors gegen medialog GmbH & Co. KG, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pflicht.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche von Kaufleuten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des betreffenden Sponsorenentgeltes beschränkt. Eine Haftung des Veranstalters wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

§ 10 Datenschutz
Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) wird der Veranstalter ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
Die personenbezogenen Daten des Sponsors, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Sponsor und dem Veranstalter abgeschlossenen Vereinbarung verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Sponsors für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der Einwilligung des Sponsors.

§ 11 Schlichtungsverfahren

Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Sponsor an den Support von medialog Gmbh & Co. KG wenden: E-Mail-Adresse datenschutz(at) medialog.de

 

Gaggenau, November 2020
medialog gmbH & Co. KG


Anschrift wie Impressum

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