Mit einer entsprechenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich im Mai, wird der Verkauf der neuen Dieselkraftstoffsorten XTL und B10 an deutschen Tankstellen möglich.
Um zur Markteinführung umfassend zu informieren und zentrale Fragen zu beantworten, haben Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie die Online-Plattform www.kraftstoffe.info gestartet. Auf der neuen Website finden Fachleute und Autofahrende wesentliche Informationen zu den innovativen Kraftstoffen sowie Infoflyer zum Download.
Freigabe für Fahrzeug erforderlich
Bei XTL wird ein Rohstoff „X“ in einen flüssigen Energieträger („Liquid“) umgewandelt. Das „X“ steht beispielsweise für gebrauchte Speiseöle und Altfette. Dies gilt etwa für die Variante HVO100.Bislang liegt dieser maximale Anteil bei sieben Prozent (B7). XTL und B10 seien mit herkömmlichem Diesel problemlos mischbar, teilte der Verband mit. Tankkunden können von den beiden neuen Kraftstoffsorten Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug auf der zentralen offiziellen DAT (Deutsche Automobil Treuhand)-Freigabeliste verzeichnet ist.
Werden die neuen Kraftstoffe an einer Tankstelle angeboten, sind sie durch „B10“- oder „XTL“-Aufkleber an der Tanksäule und entsprechende Plaketten an der Zapfpistole ausgewiesen. Diese Kennzeichnungspflicht schafft Klarheit, da insbesondere XTL-Kraftstoffe unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten werden können. Ermöglicht wird die Einführung von XTL und B10 durch die Novelle der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV).